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POLITIK/1810: EU-Kommission verabschiedet Änderungsvorschlag der europäischen Tabakproduktrichtlinie (BMG)


Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung - Berlin, 19. Dezember 2012

Vorschlag zu Änderungen der europäischen Tabakproduktrichtlinie von der EU-Kommission verabschiedet

Drogenbeauftragte: Vorschlag für neue EU-Tabakproduktrichtlinie - ein weitgehender Schritt zur Verbesserung des Gesundheitsschutzes



Die EU-Kommission hat sich heute auf einen Vorschlag für eine neue Tabakproduktrichtlinie geeinigt. Der Entwurf sieht unter anderem das Verbot bestimmter Zusatzstoffe in Tabakwaren vor. Darüber hinaus werden Regelungen zu kombinierten und größeren Bildwarnhinweisen sowie zu Verpackungs- und Standardgrößen von Zigaretten vorgeschlagen.

Dazu erklärt die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Mechthild Dyckmans:"Als Drogenbeauftragte begrüße ich die Überarbeitung der Tabakproduktrichtlinie der Europäischen Union. Sie ist ein Schritt zur Verbesserung des Gesundheitsschutzes durch mehr Aufklärung über die Gefahren des Rauchens sowie zur Verhinderung des frühen Einstiegs in das Rauchen.Ein Verbot von suchtfördernden Zusatzstoffen und auffällige Warnhinweise sind aus meiner Sicht geeignete Maßnahmen, damit künftig weniger Menschen zur Zigarette greifen. Dabei gilt es, insbesondere den frühen Einstieg in das Rauchen bei Kindern und Jugendlichen zu verhindern. Positiv ist auch, dass die E-Zigarette europaweit einbezogen werden soll. Der von der Kommission angenommene Richtlinienvorschlag wird nun dem Parlament und dem Rat der Europäischen Union zur Verabschiedung vorgelegt. Von der Bundesregierung werden die Regelungen jetzt geprüft, beraten und anschließend in den Ratsarbeitsgruppen der Europäischen Union abgestimmt."


Hintergrund:

Der Vorschlag für eine neue Tabakproduktrichtlinie sieht Regelungen vor zu:

Zusatzstoffe
  • Verbot von Zigaretten mit bestimmten Aromen ("characterising flavour")
  • Verbot von Tabakprodukten mit Zusätzen, die den Eindruck eines Gesundheitsvorteils verschaffen (z.B. Vitamine) oder belebend wirken (z.B. Koffein).
Verpackung und Etikettierung
  • Auf den Seiten der Zigarettenverpackung soll der Warnhinweis "Smoking kills - quit now" und der Informationshinweis "Tobacco smoke contains over
  • 70 substances known to cause cancer" in deutscher Sprache aufgedruckt sein. Hinweise sollen an der Seite 50% der Fläche ausmachen.
  • Die Vorder- und Rückseite sollen jeweils mit einem kombinierten Bild-Text-Warnhinweis aus einer Datenbank der Europäischen Union versehen werden. Diese sollen 75% der Fläche ausmachen.
  • Zigaretten mit einem Durchmesser von unter 7,5 mm gelten aus Gründen des Verbraucherschutzes als irreführend und sind damit verboten.
  • Einführung eines Rückverfolgungssystems für jede Zigarettenpackung ("Tracking and Tracing") zur Reduzierung des Schwarzmarkts von Zigaretten.


Weitere Informationen unter:
www.drogenbeauftragte.de

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Quelle:
Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung
Bundesministerium für Gesundheit
Friedrichstraße 108, 10117 Berlin
POSTANSCHRIFT: 11055 Berlin
Telefon: +49 (0)30 18441-1452, Fax: +49 (0)30 18441-4960
E-Mail: drogenbeauftragte@bmg.bund.de
Internet: www.drogenbeauftragte.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 20. Dezember 2012