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POLITIK/2009: Pflegeberufekammer Schleswig-Holstein - Anschubfinanzierung ok, Einfluss auf Souveränität aber nicht (DBfK)


Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) Nordwest e.V. - 11. Dezember 2019

Pflegeberufekammer Schleswig-Holstein:
Anschubfinanzierung ok, Einfluss auf Souveränität aber nicht


Der DBfK Nordwest begrüßt die Entscheidung der Jamaikakoalition in Schleswig-Holstein, die Anschubfinanzierung für die Pflegeberufekammer nachzuholen. Dies ist ein längst überfälliger Schritt, damit der finanzielle Aufwand für den Aufbau der Selbstverwaltung nicht alleinig durch die Pflegefachpersonen getragen werden muss. Die mit der Anschubfinanzierung verbundene Urabstimmung ist dagegen völlig verfrüht und sie wird den langfristigen Wirkmechanismen einer Heilberufekammer nicht gerecht. Völlig indiskutable und ohne jede rechtliche Grundlage ist aus Sicht des DBfK Nordwest die Einmischung der Politik in interne Entscheidungen der Pflegeberufekammer.

Dass das Jamaikabündnis in Kiel die Aufbauarbeit der Pflegeberufekammer jetzt endlich auch finanziell unterstützen möchte, ist eine gute Entscheidung. Verbunden mit der für Anfang 2021 in Aussicht gestellten Urabstimmung ist der Betrag von Drei Millionen Euro aber unzureichend, da so nicht die laufenden und geplanten Kosten der Kammer für 2019, 2020 und Anfang 2021 abgedeckt werden können. Ebenfalls unklar bleibt die Finanzierung der geplanten Urabstimmung, deren Vorbereitung, Durchführung und Auswertung nicht umsonst zu haben sein wird.

Grundsätzlich ist der Zeitpunkt der geplanten Urabstimmung völlig verfrüht, denn es bedarf der notwendigen zeitlichen, personellen und finanziellen Ressourcen, um sinnvolle Berufsordnungen sowie Fort- und Weiterbildungsordnungen zu erlassen und sich effektiv als Organ der Selbstverwaltung in den Diskurs zur Qualität der pflegerischen Versorgung einzubringen und als Kammer Qualitätsstandards zu definieren. Genau dies wäre aber die Aufgabe der Kammer und genau hierzu wird sie seit bestehen auch von Seiten der Politik regelmäßig in die politische Willensbildung einbezogen. "Die Landesregierung hat mit der Wahl des Zeitpunkts vor allem ihre eigene fehlende Akzeptanz gegenüber der Pflegeberufekammer zum Ausdruck gebracht. Das ist enttäuschend, da die Politik von Beginn an von der guten Zusammenarbeit profitiert und dies bei jeder Gelegenheit betont hat", sagt DBfK Nordwest Vorstandsmitglied Swantje Seismann-Petersen.

Völlig indiskutabel ist aus Sicht des DBfK die mit der Anschubfinanzierung verbundene Forderung nach einem Einstellungsstopp von Seiten der Pflegeberufekammer Schleswig-Holstein. "Diese Forderung entbehrt einer gesetzlichen Grundlage und ist ein direkter Angriff auf die Souveränität der Kammer. Wir fordern daher die Jamaikakoalition auf, diese Bedingung für die Anschubfinanzierung ersatzlos zu streichen und stattdessen für die Akzeptanz der Kammer zu werben," so Seismann-Petersen. Die Pflegeberufekammer Schleswig-Holstein ist schließlich aufgrund einer politischen Entscheidung des schleswig-holsteinischen Landtags errichtet worden. Hieraus ergibt sich die politische Verpflichtung, diese Entscheidung nicht weiterhin zum Spielball politischer Ränkespiele verkommen zu lassen. Vielmehr muss die Pflegeberufekammer als wichtiger Partner zur Lösung der wirklich drängenden Probleme in der pflegerischen Versorgung in Schleswig-Holstein respektiert werden.

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Quelle:
Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) Nordwest e.V.
Pressemitteilung vom 11. Dezember 2019
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veröffentlicht im Schattenblick zum 14. Dezember 2019

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