Bundesministerium für Gesundheit - 28. Februar 2020
Krisenstab des BMI und BMG beschließt Maßnahmen zur Gesundheitssicherheit gegen Corona-Infektionen
Maßnahmen im grenzüberschreitenden Verkehr werden intensiviert, Prinzipien zur Risikobewertung von Großveranstaltungen wurden beschlossen
Der nach dem Pandemieplan des Bundes durch Bundesinnenminister Horst Seehofer und Bundesgesundheitsminister Jens Spahn eingesetzte gemeinsame Krisenstab hat in seiner zweiten Sitzung folgende Beschlüsse gefasst:
1. Großveranstaltungen
Der Krisenstab beschließt die Prinzipien des Robert Koch-Instituts
(RKI) zur Risikobewertung von Großveranstaltungen. Er empfiehlt, diese
Kriterien unverzüglich bei der Risikobewertung zu berücksichtigen.
Der Krisenstab ist der Auffassung, dass bei Anwendung dieser Prizipien unmittelbar bevorstehende internationale Großveranstaltungen wie die ITB abgesagt werden sollten.
2. Maßnahmen im grenzüberschreitenden Verkehr
Die Maßnahmen im grenzüberschreitenden Verkehr nach Deutschland werden
auf sämtlichen Verkehrswegen intensiviert.
Die Anordnungen für Beförderer im Luft- und Schiffsverkehr werden erweitert. Zusätzlich zu China ist künftig für Reisende aus Südkorea, Japan, Italien und dem Iran vor Einreise der Gesundheitsstatus der Passagiere zu melden. Zudem sind an alle Reisenden (auch im Bahn- und Busverkehr) im grenzüberschreitenden Verkehr Informationen zur Krankheitsvorbeugung zu verteilen.
Bei allen in Deutschland ankommenden Flügen und im Schiffsverkehr sind die verantwortlichen Luftfahrzeug- und Schiffsführer verpflichtet, erkannte Krankheitsfälle vor Ankunft zu melden.
3. Maßnahmen der Bundespolizei
Die Bundespolizei hat angewiesen, dass in allen Zügen im Regional- und
Fernverkehr Aussteigekarten auszufüllen sind, wenn
Corona-Verdachtsfälle festgestellt wurden. Die Bahnunternehmen wurden
verpflichtet, Passagiere mit Symptomen einer Coronavirus-Erkrankung
den Behörden zu melden.
Die Bundespolizei verstärkt ihre Kontrollen im 30-km Grenzraum. Bei Corona-Verdachtsfällen werden die erforderlichen Maßnahmen in Abstimmung mit den örtlichen Gesundheitsbehörden getroffen.
4. Schutzausstattung
Der Krisenstab bereitet Maßnahmen zur Sicherung der Versorgung vor.
Hierzu gehört insbesondere auch eine geplante zentrale Beschaffung und
Bevorratung durch den Bund.
5. Beteiligung/Abstimmung
Der Krisenstab wird die Bundesressorts und die Länder in seine Arbeit
eng einbinden und bitten, Auswirkungen und mögliche Betroffenheit
ihrer Bereiche in den Krisenstab einzubringen.
Auf der Grundlage der Lageeinschätzung des Auswärtigen Amtes und des RKI befürwortet der Krisenstab, die Gesamtstrategie witerhin im internationalen und europäischen Kontext abzustimmen.
Der Krisenstab wird sich zwei Mal pro Woche treffen. Die nächste Sitzung findet am Dienstag, den 3. März 2020 im BMI statt.
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Quelle:
Bundesministerium für Gesundheit, Pressestelle
Pressemitteilung 28. Februar 2020
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veröffentlicht im Schattenblick zum 5. März 2020
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