Deutscher Hebammenverband e.V. - 27. September 2019
Deutscher Hebammenverband begrüßt Reform der Hebammenausbildung als sehr gelungen
Bundestag bringt Hebammenstudium auf den Weg
Der Deutsche Bundestag hat am 26. September in 2. und 3. Lesung das Gesetz zur Reform der Hebammenausbildung beschlossen. Die Hebammenausbildung in Deutschland soll künftig den europaweit gültigen Standards entsprechend ausschließlich an Hochschulen stattfinden und mit dem Bachelor abschließen. Der Deutsche Hebammenverband e. V. (DHV) begrüßt die Entscheidung als notwendige Weichenstellung für die Zukunft des Berufsstandes und für eine sichere Betreuung von Schwangeren und Familien auf hohem wissenschaftlichem Niveau. Die Reform muss noch vom Bundesrat bestätigt werden.
"Wir freuen uns, dass die lang erwartete große Reform des Hebammenberufes umgesetzt wird", kommentiert Ulrike Geppert-Orthofer, Präsidentin des Deutschen Hebammenverbandes, die Entscheidung. "Eine derartige Berufsreform sucht in Deutschland ihresgleichen. Als DHV haben wir uns in den vergangenen Jahren engagiert in die berufspolitischen Diskussionen eingebracht und halten den vorliegenden Gesetzentwurf für sehr gelungen." Für Yvonne Bovermann, Beirätin für den Bildungsbereich im DHV, war die Entscheidung die Berufsausbildung zu akademisieren längst überfällig: "Hebammen werden durch die konsequente Umsetzung des neuen dualen, praxisintegrierenden Studiums weiterhin in hohem Maße und besser als bisher qualifiziert. Ihre praktische Ausbildung wird künftig eng verzahnt mit dem theoretischen und wissenschaftlichen Forschungsstand und wird sie bestens auf die steigenden Anforderungen unseres Berufes vorbereiten. Als großen Erfolg werten wir auch, dass Studierende künftig ein Gehalt bekommen. Alles zusammen wird die Attraktivität des Hebammenberufes steigern und für ausreichenden Nachwuchs sorgen."
Ein Wermutstropfen ist die nochmal um ein Jahr auf drei Jahre verlängerte Übergangsfrist für die Hebammenschulen. Dies bindet Personal und Ressourcen in einem alten Ausbildungssystem. Der DHV fordert, dass die erfahrenen Kolleginnen in der praktischen Anleitung und die Lehrerinnen der Hebammenschulen möglichst zeitnah ihr Wissen in das neue Hebammenstudium einbringen sollen. Darüber hinaus soll jede Hebamme mit bereits gültiger Berufserlaubnis sowie alle, die noch einen berufsfachschulischen Abschluss erlangen werden, auf einem kurzen Weg einen Bachelorgrad erreichen können. Eine solche Regelung gab es in allen EU-Ländern, die ihre Gesundheitsfachberufe akademisiert haben. Dies würde erheblich zur breiten Akzeptanz und so zum Gelingen der Reform beitragen.
Der DHV bedankt sich bei Bundesregierung und Koalition für das Erreichte - die Arbeit geht weiter!
*
Der Deutsche Hebammenverband e.V. (DHV) ist der größte
Hebammenberufsverband in Deutschland und setzt sich aus 16
Landesverbänden mit über 19.500 Mitgliedern zusammen. Er vertritt die
Interessen aller Hebammen. Im DHV sind angestellte und freiberufliche
Hebammen, Lehrerinnen für Hebammenwesen, Hebammenwissenschaftlerinnen,
Hebammen in den Frühen Hilfen, hebammengeleitete Einrichtungen sowie
Hebammenschülerinnen und Studierende vertreten. Über die berufliche
Interessenvertretung hinaus ist eine gute medizinische und soziale
Betreuung der Frauen und ihrer Kinder vom Beginn der Schwangerschaft
bis zum Ende der Stillzeit ein zentrales Anliegen des Verbandes. Als
Mitglied in der European Midwives Association (EMA), im Network of
European Midwifery Regulators (NEMIR) und in der International
Confederation of Midwives (ICM) setzt er sich auch auf europäischer
und internationaler Ebene für die Stärkung der Hebammenarbeit sowie
die Gesundheit von Frauen und ihren Familien ein.
*
Quelle:
Deutscher Hebammenverband e.V.
Pressemitteilung vom 27. September 2019
Geschäftsstelle:
Gartenstraße 26, D-76133 Karlsruhe
Telefon: 0721-98189-0, Fax: 0721-98189-20
Mail: info@hebammenverband.de
Internet: www.hebammenverband.de
veröffentlicht im Schattenblick zum 28. September 2019
Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang