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KASSEN/647: Schiedsverfahren bei hausarztzentrierter Versorgung (BVA)


Bundesversicherungsamt - Pressemitteilung vom 1. Juli 2009

Schiedsverfahren bei hausarztzentrierter Versorgung


Die den Krankenkassen vom Gesetzgeber gesetzte Frist zum Abschluss von Verträgen zur hausarztzentrierten Versorgung nach Paragraph 73 b SGB V ist gestern abgelaufen. Von Ausnahmen abgesehen sind keine entsprechenden Vereinbarungen zustande gekommen. Da auch keine Einigung über die Schiedspersonen der für diesen Fall vorgesehenen Schiedsverfahren erzielt werden konnte, liegt es nun bei den Aufsichtsbehörden, diese zu bestimmen. Dazu erklärte der Präsident des Bundesversicherungsamtes, Josef Hecken: "Um die hausarztzentrierte Versorgung jetzt möglichst bald auf den Weg zu bringen, halte ich es für unerlässlich, die Schiedsverfahren zu bündeln, indem nur wenige Schiedspersonen eingesetzt werden."

Für die bundesunmittelbaren Krankenkassen sind vorgesehen in:
Bayern und Baden-Württemberg Herr Dr. Klaus Engelmann
Nordrhein-Westfalen Herr Gerald Weiß, MdB
Schleswig-Holstein, Berlin, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern, Herr Dr. Albin Nees
Saarland, Rheinland-Pfalz, Hessen, Niedersachsen, Hamburg und Bremen, Herr Werner Nicolay

Ein großer Teil der Länder hat bereits erklärt, sich diesem Verfahren auch für ihre Kassen anzuschließen. Mit den anderen läuft das Abstimmungsverfahren noch.


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Quelle:
Bundesversicherungsamt
Pressemitteilung Nr. 5 vom 1. Juli 2009
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veröffentlicht im Schattenblick zum 7. Juli 2009