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KASSEN/658: Kurznachrichten der Kassenärztlichen Bundesvereinigung vom 12.08.2009 (KBV)


KBV-Kompakt - Kurznachrichten aus der KBV vom 12. August 2009


→  Zukunft des Gesundheitssystems: Ärzte und Patienten skeptisch
→  Bessere Versorgung für chronisch nierenkranke Kinder
→  Ambulantes Versorgungsnetz für HIV-Patienten in Berlin vor dem Aus
→  Wohnortnahe Versorgung krebskranker Patienten in Gefahr
→  Gericht bestätigt Vergabe-Entscheidung für AQUA
→  Schmerztherapeuten warnen vor AOK-Hausarztverträgen
→  Krebsinformationsdienst erscheint unter einheitlicher Nummer

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___Aus Berlin___

Zukunft des Gesundheitssystems: Ärzte und Patienten skeptisch

Die Ergebnisse einer Umfrage zum Gesundheitssystem des Meinungsforschungsinstituts Allensbach im Auftrag der Finanzberatungsfirma MLP zeigen eine einheitliche Tendenz von Patienten und Ärzten in ihrer Sicht auf das System. Aktuell sind beide Seiten mit der Versorgung zwar zufrieden. In der Zukunft sehen Patienten jedoch erhebliche Kostenzuwächse auf sich zukommen und Ärzte fürchten gar eine Zwei-Klassen-Versorgung in der gesetzlichen medizinischen Versorgung.

Ulla Schmidt reagierte am Mittwoch auf die vorgestellten Ergebnisse. Darin sieht sie vor allem den Solidargedanken und den Wunsch nach einer umfassenden Krankenversicherung bestätigt. Als adäquate Lösung für die Zukunft hält sie die Bürgerversicherung, in der sich alle nach ihrer Leistungsfähigkeit beteiligen. So kann und soll eine medizinische und pflegerische Versorgung auf dem aktuellsten Stand des Wissens erhalten und gewährleistet werden können.

(Agenturmeldung 5. August, Pressemitteilung des Bundesgesundheitsministeriums, 5. August)

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___Aus KBV und KVen___

Bessere Versorgung für chronisch nierenkranke Kinder

Kinder mit chronischen Nierenerkrankungen können künftig besser versorgt werden. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) haben sich darauf geeinigt, die Versorgungsregelung für chronisch niereninsuffiziente Patienten entsprechend zu erweitern. "Wir haben ein umfassendes System der Qualitätssicherung bei der Behandlung der Nierenerkrankungen. Nun haben die Betroffenen in allen Altersgruppen die Sicherheit, dass sie nach hohen Qualitätsstandards versorgt werden", erklärte der Vorstandsvorsitzende der KBV, Dr. Andreas Köhler.

(Pressemitteilung der KBV, 11. August)


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Ambulantes Versorgungsnetz für HIV-Patienten in Berlin vor dem Aus

Das seit rund 25 Jahren bestehende ambulante Versorgungsnetz für HIV-Patienten in Berlin ist akut gefährdet. "Seit Einführung einer bundeseinheitlichen Regelung zur Finanzierung der ambulanten AIDS-Behandlung in Deutschland am 1. Juli werden spezielle fachärztliche Behandlungsangebote nicht mehr gefördert", erklärte das Vorstandsmitglied der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Berlin, Burkhard Bratzke. Für die Hauptstadt, in der die meisten Behandlungen seit Jahren ambulant erfolgten, habe dies ernste Folgen. "Durch den Ausschluss der Facharztpraxen wird ein bundesweit einzigartiges Ärztenetz zerschlagen", kritisierte Bratzke. Dies gehe zu Lasten der Patientenversorgung.

(Pressemitteilung der KV Berlin, 12. August)


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Wohnortnahe Versorgung krebskranker Patienten in Gefahr

Die auf Bundesebene beschlossene Anschlussregelung zur Onkologie-Vereinbarung gefährdet nach Ansicht der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein (KVSH) die wohnortnahe, flächendeckende Versorgung. "Bundesweit einheitliche Regeln zur ambulanten Versorgung krebskranker Patienten werden den strukturellen Besonderheiten eines Flächenlands wie Schleswig-Holstein nicht gerecht", sagte Dr. Ingeborg Kreuz, kommissarische Vorstandsvorsitzende der KVSH. Die Anschlussregelung soll am 1. Oktober in Kraft treten und die regionalen Onkologie-Vereinbarungen ablösen.

(Pressemitteilung der KV Schleswig-Holstein, 7. August)

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___Aus den Verbänden___

Gericht bestätigt Vergabe-Entscheidung für AQUA

Das Göttinger Institut für Angewandte Qualitätsförderung und Forschung im Gesundheitswesen (AQUA) ist das neue Institut zur sektorenübergreifenden Qualitätssicherung. Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (LSG) hatte am 6. August die Klage des Mitbewerbers Bundesgeschäftstelle Qualitätssicherung (BQS) gegen die Beauftragung des AQUA-Instituts endgültig abgewiesen. Wie der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) mitteilte, hat das Gericht alle relevanten Einwände gegen die vom GBA getroffene Vergabeentscheidung klar zurückgewiesen. Die jüngste Gesundheitsreform hatte mit dem Paragraphen 137a SGB V den G-BA beauftragt, im Rahmen eines Vergabeverfahrens eine fachlich unabhängige Institution zu beauftragen, um Verfahren zur Messung und Darstellung der Versorgungsqualität für die Durchführung der einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung zu entwickeln. Diese sollen sich möglichst sektorenübergreifend auf die Grundlage pseudonymisierter Patientendaten beziehen und nicht nur den Krankenhausaufenthalt abdecken. Der GBA gab im Februar dem AQUA-Institut den Zuschlag.

(Pressemitteilung des GBA, 7. August)


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Die Deutsche Krankenhausgesellschaft fürchtet um die in langen Jahren aufgebauten bewährten Strukturen der Qualitätssicherung. "Die BQS organisiert und steuert den Gesamtprozess der Initiierung, Aus- und Bewertung von 3,6 Millionen stationären Behandlungsfällen, für die jährlich eine externe Qualitätssicherung durchgeführt wird. Ohne eine vertragliche Weiterbeauftragung der BQS durch das neue AQUA-Institut droht die externe Qualitätssicherung der Krankenhäuser vollständig zusammenzubrechen", erklärte Georg Baum, Hauptgeschäftsführer der DKG. Die Bundesärztekammer kritisierte, dass das Umsetzungskonzept des AQUA-Instituts den Krankenhäusern und Vertragsärzten nicht bekannt ist. Offen sei auch, ob die bisherige Fachgruppenarbeit und der enge Austausch mit den Landesgeschäftstellen Qualitätssicherung, die bislang den strukturierten Dialog mit den Krankenhäusern geführt haben, fortgesetzt wird.

(Pressemitteilungen der DKG und der BÄK, 7. August)


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Schmerztherapeuten warnen vor AOK-Hausarztverträgen

Der Berufsverband der Schmerztherapeuten (BVSD) warnt vor Hausarztverträgen der AOK mit dem Hausärzteverband. Die in den entsprechenden Verträgen in Bayern und Baden-Württemberg vorgesehenen Pauschalvergütungen für schmerztherapeutische Leistungen seien nicht annähernd kostendeckend, so der BVSD. Schmerztherapeutisch tätige Hausärzte, die an diesen Hausärzteverträgen teilnehmen, könnten deshalb ihre Patienten nicht mehr ausreichend versorgen. "Ein solcher Hausarzt erhält im AOK-Modell eine Pauschale von 85 bis 90 Euro für eine schmerztherapeutische Leistung, die bislang mit durchschnittlich 130 bis 150 Euro im Quartal vergütet wurde. Für einen zugewiesenen und im AOK-Vertrag eingeschriebenen Schmerzpatienten liegt die Vergütung sogar lediglich bei 12,50 Euro", erklärte Dr. Reinhard Thoma, Präsident des BVSD. Er befürchtet, dass die Zahl der qualifizierten Schmerztherapeuten deshalb bundesweit um rund 18 Prozent zurückgeht. Bis Mitte 2009 müssen die Krankenkassen laut Gesetz Verträge zur hausarztzentrierten Versorgung abschließen. Seit 2008 darf der Hausärzteverband ohne die Kassenärztlichen Vereinigungen selbst mit den Kassen verhandeln. Die AOK-Hausarztverträge in Bayern und Baden-Württemberg gelten als Blaupause für weitere geplante Verträge in den anderen Bundesländern.

(Pressemitteilung des BVSD, 10. August)

Raute

___Außerdem___

Krebsinformationsdienst erscheint unter einheitlicher Nummer

Informationen zum Thema Krebs können sich Ratsuchende ab Herbst unter der bundesweiten kostenlosen Rufnummer 0800-4203040 holen. Hinter dieser verbirgt sich die gemeinsame Anlaufstelle des Krebsinformationsdienstes (KID) am Deutschen Krebsforschungszentrum und der Deutschen Krebshilfe. Der KID will sich zukünftig zudem als erster Fachinformationsdienst für Ärzte etablieren. Dieser soll über die neusten Entwicklungen in der Forschung informieren und gewährleisten, dass diese Erkenntnisse schneller bei den Patienten ankommen. Träger des neuen Angebotes sind das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF), das Bundesministerium für Gesundheit (BMG), die Deutsche Krebshilfe und das Deutsche Krebsforschungszentrum.

(Gemeinsame Pressemitteilung des BMBF, des BMG, der Deutschen Krebshilfe und des Deutschen Krebsforschungszentrums, 10. August)

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Quelle:
Newsletter KBV-Kompakt vom 12. August 2009
Herausgeber: Kassenärztliche Bundesvereinigung
Dr. Andreas Köhler (1. Vorsitzender der KBV, v.i.S.d.P.)
Redaktion:
Dezernat Kommunikation der KBV
Tel: 030 / 4005 - 2203
Fax: 030 / 4005 - 27 2203
E-Mail: ivelikova@kbv.de, sschramm@kbv.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 15. August 2009