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KASSEN/692: Kurznachrichten der Kassenärztlichen Bundesvereinigung vom 22.12.2009 (KBV)


KBV-Kompakt - Kurznachrichten aus der KBV vom 22. Dezember 2009


→  Bundesrat stimmt Neuregelungen der Haftungsfragen bei Kasseninsolvenz zu
→  Köhler: Verweigerung hätte Chaos bedeutet
→  VV der KV Niedersachsen fordert grundlegende Änderung der Honorierung
→  Leistungserbringer fordern bessere Zusammenarbeit mit der gematik
→  Erste Nationale Versorgungsleitlinie zur chronischen Herzinsuffizienz
→  Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes: Bundeszentrale berät
→  Ratgeber für Patienten mit Prostatakrebs

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___Aus Berlin___

Bundesrat stimmt Neuregelungen der Haftungsfragen bei Kasseninsolvenz zu

Der Bundesrat hat Neuregelungen zu Haftungsfragen bei Kasseninsolvenz zugestimmt. Laut dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisationsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-OrgWG) gelten ab dem 1. Januar 2010 einheitliche Schließungs- und Insolvenzregeln für bundesweit und regional tätige Krankenkassen. Die Verordnung zur Aufteilung und Geltendmachung der Haftungsbeträge durch den Spitzenverband Bund der gesetzlichen Krankenkassen bei Insolvenz oder Schließung einer Krankenkasse legt die rechnerischen und technischen Kriterien fest, nach denen sich der Spitzenverband im Haftungsfall bei seinen Mitgliedskassen refinanziert. Danach werden die Haftungsbeträge auf die Krankenkassen der betroffenen Kassenart nach der Zahl ihrer Mitglieder aufgeteilt. Überschreitet der Haftungsbetrag den Wert von 2,5 Prozent des Gesamtbetrages der Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds, wird der überschießende Betrag auf die Krankenkassen der anderen Kassenarten aufgeteilt. Die Refinanzierung muss gegebenenfalls durch die Erhebung von monatlichen Zusatzbeiträgen aufgebracht werden, die - je nachdem, welche Kassenart betroffen ist - unterschiedliche Höhen erreichen können.

(Pressemitteilung des BMG, 18. Dezember)

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___Aus KBV und KVen___

Köhler: Verweigerung hätte Chaos bedeutet

Der von der KBV und dem Spitzenverband Bund der gesetzlichen Krankenkassen gebildete Erweiterte Bewertungsausschuss (EBA) hat unter Vermittlung des Schlichters ein Verfahren zur Honorarberechnung ärztlicher Leistungen unter Berücksichtigung sogenannter Selektivverträge beschlossen. "Wir als KBV haben uns für diesen Kompromiss eingesetzt, damit die Honorarbereinigung unter geordneten Bedingungen stattfinden und ein Chaos verhindert werden kann", erklärte Dr. Andreas Köhler, Vorstandsvorsitzender der KBV. "Wir hoffen, dass dieser Beschluss noch rechtzeitig für die anstehenden Schiedsamtsverfahren gekommen ist", fügte er hinzu.

Als Folge der Bereinigung darf der Fallwert des Regelleistungsvolumens (RLV) der jeweiligen Arztgruppe um maximal 2,5 Prozent steigen oder sinken. Wenn dieser Schwellenwert überschritten wird, soll der darüber hinausgehende Mehrbetrag ausschließlich von denjenigen Ärzten geschultert werden, die an Selektivverträgen teilnehmen. Bei dem auf die gesamte Arztgruppe zu verteilenden Bereinigungsbetrag handelt es sich um Leistungen, die nicht eindeutig Ärzten zuzuordnen sind, die an einem Selektivvertrag teilnehmen. Grundsätzlich gilt: Ärzte, die ihre Patienten im Selektivvertrag versorgen, erhalten für diese kein Honorar mehr über das Regelleistungsvolumen. Die Vergütung erfolgt über den Selektivvertrag. Das RLV wird deshalb um die Leistungen reduziert, die diese Patienten vor der Einschreibung in einen Selektivvertrag in der Praxis in Anspruch genommen haben.

(KBV-Pressemitteilung, 16. Dezember)


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VV der KV Niedersachsen fordert grundlegende Änderung der Honorierung

Eine grundlegende Änderung der vertragsärztlichen und vertragspsychotherapeutischen Honorierung haben die Vertreterversammlung (VV) und der Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Niedersachsen auf ihrer Sitzung gefordert. In einer einstimmig verabschiedeten Resolution heißt es: "Das aktuelle Honorarsystem und die geplanten Änderungen im kommenden Jahr sind den rund 13.600 Vertragsärzten und Vertragspsychotherapeuten in Niedersachsen nicht mehr zu vermitteln. Die KV stößt zunehmend an Grenzen, für jedes Mitglied die Honorarentwicklung darzustellen und die Ermittlung des Regelleistungsvolumens zu kommunizieren. Die zentralen Ziele der Honorarreform 2009 - Transparenz und eine gute, planbare Vergütung aller Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten - sind gescheitert. Das aktuelle Honorarsystem ist am Ende. Es ist auch nicht mehr reformierbar. Kleine Kurskorrekturen am Vergütungssystem schaffen nur neue Ungerechtigkeiten. Es muss ein komplett neues Vergütungssystem her. In Zukunft muss es wieder möglich sein, dass die KV regionale Besonderheiten in das Honorarsystem einfließen lassen kann."

(Pressemitteilung der KV Niedersachsen, 17. Dezember)

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___Aus den Verbänden___

Leistungserbringer fordern bessere Zusammenarbeit mit der gematik

Die Arbeitsweise der Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte (gematik) müsse die Interessen ihrer Gesellschafter künftig besser berücksichtigen sowie gegebenenfalls unterschiedliche Positionen zusammenführen und Alternativen bilden. Das fordern die Spitzenorganisationen der Leistungserbringer in einem Eckpunktepapier zur Neuausrichtung der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte und der Telematikinfrastruktur. In der Vergangenheit sei die Zusammenarbeit unbefriedigend gewesen, da die Gesellschafter nicht ausreichend in die Arbeit der gematik eingebunden wurden. "Der Aufbau der Telematikinfrastruktur war zu wenig von dem Ziel getragen, auch einen medizinischen Mehrwert für Patienten und Leistungserbringer zu schaffen", heißt es in dem Papier. Daher müssten medizinische Anwendungen stärker in den Vordergrund rücken. "Die Gestaltungshoheit für neue Anwendungen und deren Einführung liegt bei der Selbstverwaltung", betonen die KBV, die Bundesärztekammer (BÄK), die Bundeszahnärztekammer, die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung, der Deutsche Apothekerverband und die Deutsche Krankenhausgesellschaft. Die Spitzenorganisationen fordern die konzeptionelle Verantwortung für neue Anwendungen und die direkte fachliche Steuerung der gematik: "Grundsätzlich muss die gematik ein Selbstverständnis als Dienstleister der Gesellschafter entwickeln und aktiv zur Kompromissfindung beitragen." Die Rolle des Bundesgesundheitsministeriums müsse sich auf die Wahrnehmung der Rechtsaufsicht beschränken, so die Verbände in ihrer Stellungnahme.

(Pressemitteilung der BÄK, 21. Dezember)


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Erste Nationale Versorgungsleitlinie zur chronischen Herzinsuffizienz

Das Programm für Nationale Versorgungsleitlinien hat die erste Versorgungsleitlinie für chronische Herzinsuffizienz vorgestellt. Sie umfasst das gesamte Krankheitsspektrum. Neben Empfehlungen zu Diagnostik und Therapie finden auch Bereiche wie Komorbidität, multimorbide und geriatrische Patienten oder psychosoziale Aspekte ihre Berücksichtigung. Weiterhin gibt es einen Abschnitt zur Versorgungskoordination, in dem Nahtstellen der Versorgung identifiziert und definiert werden. Herzinsuffizienz (Herzschwäche) gehört in Deutschland zu den häufigsten Erkrankungen. Nach Angaben des statistischen Bundesamtes steht die Diagnose bei Frauen an erster und bei Männern an vierter Stelle als Grund für einen Krankenhausaufenthalt. Die Nationalen Versorgungsleitlinien werden seit 2006 von der KBV, der Bundesärztekammer und der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften getragen. Seit 2006 haben die Experten zu 16 Themenbereichen das aktuelle medizinische Wissen systematisch aufbereitet. 127 Empfehlungen und Statements wurden auf dieser Grundlage ausgesprochen.

(Pressemitteilung des Ärztlichen Zentrums für Qualität in der Medizin, 17. Dezember)

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___Außerdem___

Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes: Bundeszentrale berät

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) informiert Schwangere über das Leben mit einem behinderten Kind. Das Informationsmaterial erhalten die Betroffenen bei ihrem behandelnden Arzt. Nach dem neuen Schwangerschaftskonfliktgesetz, das am 1. Januar in Kraft tritt, müssen Ärzte nach einer auffälligen Pränataldiagnostik über das Leben mit einem geistig oder körperlich behinderten Kind und das Leben von Menschen mit geistiger oder körperlicher Behinderung informieren. Die BZgA will den Eltern helfen, mit der Diagnose umzugehen und informiert unter anderem darüber, wo sie in dieser schweren Situation konkrete Hilfe erhalten können. Sie erhalten Kontaktadressen von Selbsthilfegruppen, Beratungsstellen sowie Behindertenverbänden und Verbänden von Eltern behinderter Kinder.

(Pressemitteilung der BZgA, 16. Dezember)


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Ratgeber für Patienten mit Prostatakrebs

Ein neuer Patientenratgeber zum lokal begrenzten Prostatakarzinom soll betroffene Männer dabei unterstützen, eine angemessene Therapieentscheidung zu treffen und damit ihre Therapie aktiv mitzugestalten. Der laienverständliche Ratgeber ist im Rahmen des Leitlinienprogramms Onkologie erschienen und beruht auf dem besten derzeit verfügbaren medizinischen Wissen. Basis ist die neue ärztliche S3-Leitlinie zu Früherkennung, Diagnose und Therapie des Prostatakarzinoms. Prostatakrebs gehört zu den häufigsten Krebserkrankungen bei Männern: Bei jedem fünften Mann über 50 wird heute ein Prostatakarzinom diagnostiziert. Durch die demografische Entwicklung wird die Anzahl der Erkrankungen deutlich zunehmen. Das Ärztliche Zentrum für Qualität in der Medizin (ÄZQ) betreute die Publikation und übernahm die Redaktion des Ratgebers. Er steht auf der Website des ÄZQ zum kostenlosen Download zur Verfügung.

(Pressemitteilung des ÄZQ, 17. Dezember)

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Quelle:
Newsletter KBV-Kompakt vom 22. Dezember 2009
Herausgeber: Kassenärztliche Bundesvereinigung
Dr. Andreas Köhler (1. Vorsitzender der KBV, v.i.S.d.P.)
Redaktion:
Dezernat Kommunikation der KBV
Tel: 030 / 4005 - 2203
Fax: 030 / 4005 - 27 2203
E-Mail: ivelikova@kbv.de, sschramm@kbv.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 25. Dezember 2009