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KASSEN/790: Kurznachrichten der Kassenärztlichen Bundesvereinigung vom 16.03.2011 (KBV)


KBV-Kompakt - Kurznachrichten aus der KBV vom 16. März 2011


→  Patientenrechtegesetz nimmt Gestalt an
→  Kabinett beschließt Überarbeitung des Infektionsschutzgesetzes
→  Vertreterversammlung der KBV konstituiert sich und wählt neuen Vorstand
→  Kritik am Verlauf der Wahl zum KBV-Vorstand
→  Darmkrebsmonat März: App hilft bei Arztsuche
→  KV Hamburg fordert Wechsel in der Honorarpolitik
→  Berliner Arztpraxen versorgen 60.000 ausländische Gäste im Jahr
→  KV Sachsen-Anhalt eröffnet dritte Filialpraxis auf dem Land
→  Reaktionen von Verbänden auf die KBV-Wahl
→  Krankenhäuser beklagen Ungleichbehandlung bei spezialisierten ambulanten Leistungen
→  Rückenschmerzen sind Belastung für Patienten und Gesundheitswesen
→  Neue Datenbank zu Qualitätsindikatoren entwickelt

Raute

___Aus Berlin___

Patientenrechtegesetz nimmt Gestalt an

Bundesgesundheitsminister Dr. Philipp Rösler (FDP) will noch im März Eckpunkte für ein Gesetz zur Stärkung von Patientenrechten vorlegen. Einen Gesetzentwurf werde es voraussichtlich im Herbst geben. Das haben Rösler und der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Wolfgang Zöller, auf einer Tagung in Berlin angekündigt. Das neue Gesetz, das seit Monaten in der Diskussion steht, solle eine Übersicht über die Rechte von Patienten gegenüber Ärzten und Krankenkassen abbilden und sie ausbauen. Gleichzeitig solle es die Gesundheitsversorgung sicherer machen, indem Risiko- und Fehlervermeidungssysteme dazu beitragen, die Behandlungsabläufe zu optimieren, sagte Rösler.

Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) reagierte erfreut auf die Ankündigung. "Ein eigenes Patientenrechtegesetz ist überfällig und kann die bisher zersplitterten Regelungen endlich bündeln", sagte die stellvertretende Pressesprecherin Ann Marini.

(Süddeutsche Zeitung, 16. März; Pressemitteilung des BMG, 15. März; Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes, 15. März)


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Kabinett beschließt Überarbeitung des Infektionsschutzgesetzes

Die Bundesregierung will die Hygienequalität in Krankenhäusern verbessern. Einen entsprechenden Entwurf für ein "Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze" hat sie heute beschlossen. "Patienten können sich künftig auf bundesweit einheitliche Kriterien verlassen. Außerdem müssen Krankenhäuser Qualitätsberichte veröffentlichen, in denen die jeweiligen Hygieneergebnisse aufgeführt werden", erklärte Bundesgesundheitsminister Dr. Philipp Rösler (FDP) einige der Neuregelungen. Der Bundestag soll den Gesetzentwurf noch vor der parlamentarischen Sommerpause verabschieden. Mitte Juli könnte es in Kraft treten.

(Pressemitteilung des Bundesgesundheitsministeriums, 16. März)

Raute

___Aus KBV und KVen___

Vertreterversammlung der KBV konstituiert sich und wählt neuen Vorstand

Die Vertreterversammlung (VV) der KBV hat ihren neuen Vorsitzenden und dessen Stellvertreter gewählt. Mit 38 von 60 abgegebenen Stimmen wurde Hans-Jochen Weidhaas, Diplom-Psychologe, zum Vorsitzenden bestimmt. Sein erster Stellvertreter wurde der hausärztliche Internist Dr. Stefan Windau. Dieser ist seit 2000 Vorsitzender der Vertreterversammlung der KV Sachsen. Zum zweiten Stellvertreter wählte die VV Dr. Andreas Gassen, Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie. Die VV hat auch den Vorstand für die neue Legislaturperiode bestimmt. Dr. Andreas Köhler und Dr. Carl-Heinz Müller, die bisherigen Amtsinhaber, konnten den Urnengang erneut für sich entscheiden. Dabei entfielen auf Köhler 39 von 59 abgegebenen Stimmen. Müller konnte 40 der 60 Wahlberechtigten für sich gewinnen. Beide hatten jeweils einen Gegenkandidaten. Köhler wird wieder die Funktion des Vorsitzenden übernehmen. Ursprünglich sollte die Wahl des KBV-Vorstands am 8. April stattfinden, wurde aber nach einem entsprechenden Antrag aus den eigenen Reihen vorgezogen, da die KBV und Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) wegen des geplanten Versorgungsgesetzes schnell handlungsfähig sein möchten. Als eines der wichtigsten gemeinsamen Ziele für die neue sechsjährige Amtszeit bezeichnet der Vorstand den Kampf gegen den Ärztemangel, sowie eine größere Autonomie der KVen bei der Honorarverteilung.

Mehr Informationen zur Vertreterversammlung und ein Video-Podcast der Wahl-Gewinner gibt es auf der KBV-Website.

(Pressemitteilung der KBV, 11. März; Pressemitteilung der KBV, 11. März)


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Kritik am Verlauf der Wahl zum KBV-Vorstand

Mit deutlicher Kritik am Verlauf der Wahlen zum Vorstand der KBV haben sich die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen und Mecklenburg-Vorpommern geäußert. Hauptkritikpunkt ist der ursprünglich für Anfang April geplante und per Antrag der Vertreterversammlung auf den 11. März vorgezogene Wahltermin. Durch die Vorverlegung der Vorstandswahl hätten die Gegenkandidaten nicht ausreichend Vorbereitungszeit für ihre Kandidatur gehabt, lautet der Vorwurf. Kritische Stimmen seien bewusst nicht eingeladen worden. "Diese Wahlen waren ein abgekartetes Spiel", sagten die KV-Vorstände.

(Gemeinsame Pressemitteilung der KV Baden-Württemberg, KV Bayerns, KV Hessen, KV Mecklenburg-Vorpommern, 11. März)


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Darmkrebsmonat März - App hilft bei Arztsuche

"Nutzen Sie das gute Angebot zur Früherkennung in Deutschland, gehen Sie zur Vorsorge. Darmkrebs ist die zweithäufigste Krebserkrankung in Deutschland und gleichzeitig gut heilbar, wenn man sie frühzeitig erkennt." Damit appelliert der Vorstand der KBV, Dr. Carl-Heinz Müller, an alle Bürgerinnen und Bürger, den Monat März als Monat der Darmkrebsvorsorge ernst zu nehmen. "Sie können beispielsweise die von der KBV entwickelte Anwendung Bundesarztsuche für iPhone und iPad verwenden. Im Handumdrehen finden Sie damit Gastroenterologen in Ihrer Nähe. Die Applikation zeigt die Treffer auf einer Karte. Sie können direkt in der Praxis anrufen, um einen Termin zu vereinbaren und sich sogar von Ihrem aktuellen Standpunkt aus zum Arzt navigieren lassen", rät Müller. Die Bundesarztsuche steht im AppStore kostenlos zum Download bereit. Darüber hinaus gibt es eine Online-Arztsuche. Ab Herbst 2011 steht die Bundesarztsuche auch für Android-Smartphones zur Verfügung.

(Pressemitteilung der KBV, 16. März)


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KV Hamburg fordert Wechsel in der Honorarpolitik

Die KV Hamburg fordert regionale Autonomie zurück. Für die neue KBV-Spitze dürfe es nach der Wiederwahl kein Weiter so in der Honorarpolitik geben. Zentralismus müsse durch regionale Entscheidungskompetenzen für Honorarverhandlung und -verteilung abgelöst werden, eine rechtlich problematische und sachlich nicht begründete asymmetrische Verteilung der Finanzmittel wie 2011 dürfe sich nicht wiederholen, sagte Dieter Bollmann, Vorstandsvorsitzender der KV.

(Pressemitteilung der KV Hamburg, 16. März)


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Berliner Arztpraxen versorgen 60.000 ausländische Gäste im Jahr

Das ganze Jahr über sichern Berliner Arztpraxen und die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Berlin die medizinische Behandlung Tausender ausländischer Gäste. Das Sozialversicherungsabkommen der Europäischen Union (EU) macht es für deren Bürger genau so einfach, fernab ihres Wohnortes zum Arzt gehen zu können wie für Bundesbürger. Nach Vorlage einer Europäischen Krankenversicherungskarte (European Health Insurance Card - EHIC) oder einer provisorischen Ersatzbescheinigung der ausländischen (gesetzlichen) Kasse hat der Patient einen vergleichbaren Anspruch auf eine Behandlung wie ein deutscher Kassenpatient. Im Schnitt werden so 60.000 ausländische EU-Bürger im Jahr in Berlin behandelt.

(Pressemitteilung der KV Berlin, 11. März)


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KV Sachsen-Anhalt eröffnet dritte Filialpraxis auf dem Land

In Sachsen-Anhalt haben die Kassenärztliche Vereinigung (KV), Ärztekammer und AOK die dritte Filialpraxis eröffnet. In der von der KV geführten Landarztpraxis sollen an mindestens drei Wochentagen abwechselnd mehrere Vertragsärzte praktizieren, die aus Praxen oder Krankenhäusern der Umgebung kommen. Bereits im vergangenen Jahr hatte die KV zwei solcher Filialpraxen eingerichtet, zwei weitere sollen folgen. Die Gesamtkosten belaufen sich auf rund 1,9 Millionen Euro, wovon das Land die Hälfte finanziert.

Wie hoch in Sachsen-Anhalt der Bedarf an zusätzlichen Ärzten tatsächlich ist, hat die Einführung eines Demografiefaktors in die Bedarfsplanung gezeigt: Derzeit fehlen 200 Ärzte mehr als bislang angenommen. Insgesamt stieg die Zahl der offenen Vertragsarztstellen auf 443, wovon 396 auf Hausarztpraxen entfallen. Die Richtlinie für die Berechnung, wie viele Ärzte in einer Region für die vertragsärztliche ambulante Versorgung erforderlich sind, hatte der Gemeinsame Bundesausschuss 2010 überarbeitet. Im Februar dieses Jahres setzte der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen diese Änderung in einen entsprechenden Beschluss um.

(Pressemitteilung des Gesundheitsministeriums Sachsen-Anhalt, 15. März] ; Pressemitteilung der KV Sachsen-Anhalt, 10. März)

Raute

___Aus den Verbänden___

Reaktionen von Verbänden auf die KBV-Wahl

Die Wiederwahl von Dr. Andreas Köhler und Dr. Carl-Heinz Müller an die Spitze der KBV hat bei gesundheitspolitischen Verbänden unterschiedliche Reaktionen hervorgerufen. Die Gemeinschaft Fachärztlicher Berufsverbände (GFB) zeigte sich erfreut und gratulierte Köhler und Müller. "Wir sehen diesen Wahlerfolg als Garant für die Fortschreibung kompetenter Interessenvertretung der vertragsärztlichen Versorgung in gutem Einvernehmen zwischen den fach- und hausärztlichen Belangen", sagte GFB-Präsident Dr. Siegfried Götte. Die Ärzteschaft solle wieder zur Geschlossenheit zurückzufinden, forderte der Vorsitzende des Hartmannbundes, Dr. Kuno Winn. "Denn ohne einen Grundkonsens in den entscheidenden gesundheits- und berufspolitischen Fragen werden wir unsere Interessen auf Dauer nicht mehr wirkungsvoll vertreten können", warnte er. Der Bundesvorsitzende des NAV-Virchow-Bundes, Dr. Dirk Heinrich, der ebenfalls für den Vorstandsposten kandidiert hatte, forderte die KBV-Führung auf, keine Zeit zu verlieren. Patientenfeindliche Budgetierungsvorgaben, Unterversorgung im ländlichen Raum und ein Übermaß an Bürokratie in den Praxen seien die drängenden Problemfelder. "Dies alles kann nicht weitere sechs Jahre warten", mahnte Heinrich. Eine neue Gebührenordnung mit Stärkung der Einzelleistung zu festen Preisen ist eine der Forderungen von Dr. Wolfgang Wesiack, Präsident des Berufsverbandes Deutscher Internisten (BDI).

(Pressemitteilung der GFB, 14. März; Pressemitteilung des Hartmannbundes, 14. März; Pressemitteilung des NAV-Virchow-Bundes, 11. März; Pressemitteilung des BDI, 14. März)


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Krankenhäuser beklagen Ungleichbehandlung bei spezialisierten ambulanten Leistungen

Wegen wirtschaftlicher Interessen verwehrten einzelne niedergelassene Ärzte krebskranken Patienten eine ambulante Behandlung im Krankenhaus. Diesen Vorwurf hat der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Georg Baum, geäußert. Hintergrund sind zwei Urteile des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen sowie des Landessozialgerichts Sachsen, in denen diese die ambulante Versorgung von Versicherten mit onkologischen Erkrankungen in Krankenhäusern gestoppt haben. Geklagt hatten Vertragsärzte, deren Praxen sich im regionalen Einzugsbereich des Klinikums zur ambulanten Krebsbehandlung befinden. Baum wies darauf hin, dass Krankenhäusern gemäß Paragraf 116b Fünftes Sozialgesetzbuch spezialärztliche ambulante Leistungen, etwa die Behandlung von Krebskranken, erlaubt sei. Dabei würden sie strengeren Qualitätsanforderungen unterliegen als sie für niedergelassene Ärzte gelten. Baum: "Die Krankenhäuser fordern die Regierungskoalition zur gesetzlichen Klarstellung auf."

(Pressemitteilung der DKG, 15. März)


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Rückenschmerzen sind Belastung für Patienten und Gesundheitswesen

Die Ursachen und Therapiemöglichkeiten von Rückenschmerzen standen im Mittelpunkt des "Tages de0r Rückengesundheit" am 15. März. "Die meisten Rückenschmerzen sind nicht auf Schäden der Wirbelsäule zurückzuführen", sagte der Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), Prof. Rainer Richter. Er verwies auf die Nationale Versorgungsleitlinie Kreuzschmerz [1], die das Ärztliche Zentrum für Qualität in der Medizin (ÄZQ) in Trägerschaft der KBV und Bundesärztekammer (BÄK) veröffentlicht hat. Sie sagt aus, dass insbesondere psychosoziale Risikofaktoren wie Depressivität, beruflicher Stress sowie ein ausgeprägtes Schon- und Vermeidungsverhalten entscheidend dafür seien, dass aus akuten Rückenschmerzen chronische werden könnten. Patienten sollten deshalb ihre körperlichen Aktivitäten beibehalten, lautet eine Empfehlung. Die BÄK betont, dass Rückenschmerzen die häufigste Ursache für Arbeitsunfähigkeit und medizinische Rehabilitationsmaßnahmen seien. Damit gehörten sie zu den teuersten Erkrankungen in den industrialisierten Ländern. Weitere Informationen zum Thema Rückenschmerzen sind auf www.arztbibliothek.de - einem Online-Angebot des ÄZQ - erhältlich.

(Pressemitteilung der BPtK, 14. März; Pressemitteilung der BÄK, 14. März)


[1] http://www.arztbibliothek.de/bibliothek/leitlinie/kreuzschmerz-nationale-versorgungsleitlinie?keyword=Kreuzschmerzen

Raute

___Außerdem___

Neue Datenbank zu Qualitätsindikatoren entwickelt

Um Fragen nach einer guten Versorgungsqualität besser beantworten zu können, hat der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) die Datenbank Quinth [2] (Qualitätsindikatorenthesaurus) entwickelt. Diese hält rund 2.000 Qualitätsindikatoren aus der ambulanten und stationären Medizin bereit. Mithilfe der dort aufgeführten Indikatoren sollen beispielsweise Fragen nach Kennzahlen, die die Ergebnisqualität von bestimmten Behandlungen beschreiben, beantwortet werden. Auch die Einhaltung von Richtlinien zur Qualitätssicherung kann mit diesem Instrument überprüft werden. Zu jeder Kennzahl sind relevante Informationen wie die Berechnung des Indikators, die Quelle, Angaben zur Gültigkeit und Zuverlässigkeit, zur Verwendung sowie zum Einsatzgebiet erfasst. Die Datenbank ist kein starres System, sondern lebt vom Dialog und der Zusammenarbeit mit den Anwendern. Wie die Qualitätsindikatoren selbst wird Quinth stetig ausgebaut und aktualisiert.

(Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes, 15. März)


[2] http://quinth.gkv-spitzenverband.de/quinth/content/index.php


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Quelle:
Newsletter KBV-Kompakt vom 16. März 2011
Herausgeber: Kassenärztliche Bundesvereinigung
Impressum: http://www.kbv.de/8.html
Redaktion: Dezernat Kommunikation der KBV
Telefon: 030 / 4005 - 2203, Fax: 030 / 4005 - 27 2203
E-Mail: info@kbv.de
Internet: www.kbv.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 19. März 2011