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POLITIK/1693: Gesetzentwurf zur Änderung krankenversicherungsrechtlicher Vorschriften beschlossen (BMG)


Bundesministerium für Gesundheit - Mittwoch, 24. Februar 2010

Kabinett stimmt Gesetzentwurf zur Änderung krankenversicherungsrechtlicher und anderer Vorschriften zu


Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung krankenversicherungsrechtlicher und anderer Vorschriften beschlossen.

Der Entwurf sieht die Verlängerung der bis 30. Juni 2010 befristeten Übergangsregelungen zur Einbeziehung privater Abrechnungsstellen bei der Abrechnung von ambulanten ärztlichen Leistungen bei Selektivverträgen und bei der Notfallbehandlung im Krankenhaus bis 30. Juni 2011 vor. Zudem sind einzelne Anpassungen an aktuelle Entwicklungen oder Klarstellungen in krankenversicherungsrechtlichen und anderen Vorschriften enthalten. Diese betreffen

die Zusammensetzung des Verwaltungsrates des GKV-Spitzenverbandes,
die Möglichkeit der Krankenkassen, durch Satzungsregelung eine abweichende Zusam¬mensetzung ihres Verwaltungsrates vorzusehen,
die Insolvenzsicherung von Wertguthaben für Altersteilzeit der Krankenkassenbeschäftigten,
die Aufteilung der Kosten der Prüfdienste sowie
die nach dem Krankenhausfinanzierungsreformgesetz geschaffene Möglichkeit, bei fehlenden Personalstellen nach der Psychiatrie-Personalverordnung nachzuverhandeln.

Weiter werden bestimmte Straf- und Bußgeldvorschriften konkretisiert.

Zur Beendigung eines Vertragsverletzungsverfahrens im Zusammenhang mit der Umsetzung der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen in nationales Recht werden berufszulassungsrechtliche Regelungen für Apotheker, Ärzte, Zahnärzte, Berufe in der Krankenpflege sowie Hebammen europarechtskonform ausgestaltet.

Das Gesetz bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates.

Weitere Informationen unter:
www.bmg.bund.de


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Quelle:
Bundesministerium für Gesundheit, Pressestelle
Pressemitteilung Nr. 8 vom 24.02.2010
Hausanschrift: Friedrichstraße 108, 10117 Berlin
Postanschrift: 11055 Berlin
Tel.: 030/18-441-22 25, Fax: 030/18-441-12 45
E-Mail: Pressestelle@bmg.bund.de
www.bmg.bund.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 25. Februar 2010