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REISEMEDIZIN/102: Reiseapotheke auf Vollständigkeit prüfen lassen (Hessischer Apothekerverband)


Hessischer Apothekerverband e.V. - 15. Juli 2016

Pflaster sind nicht alles

Urlauber sollten Reiseapotheke auf Vollständigkeit prüfen lassen


Offenbach - Mückenstiche an der Ferse, Sonnenbrand in der Kniekehle - und das im Urlaub? Wer eine gut bestückte Reiseapotheke dabei hat, kann schnell für Linderung sorgen. Die Apotheke am Heimatort gibt Rat, was dort hinein gehört, so der Hessische Apothekerverband.

Ins Gepäck gehören zumindest Pflaster, Desinfektionsspray, Insektenschutz sowie fiebersenkende Schmerzmittel. Erwachsene sollten zudem Sonnenschutz mit mindestens Lichtschutzfaktor 25 einpacken, für Kinder empfiehlt sich Faktor 50.

Mira Sellheim, Patientenbeauftragte des Hessischen Apothekerverbandes, erinnert ihre Patienten daran, dass dauerhaft benötigte Medikation ins Handgepäck gehört, keinesfalls in den Koffer. Falls erforderlich, sollte die Medikation in kleineren Kühltaschen verwahrt werden. "Was darüber hinaus sinnvoll ist, hängt vor allem vom Reisenden selbst und seinem Reiseziel ab", erläutert Sellheim.

Für Diabetiker bspw. halten die Apotheken Vordrucke bereit, die bei Kontrollen zum Nachweis der erforderlichen Medikation dienen. Für Wanderurlaube empfiehlt sich die Mitnahme von Bandagen und einer Salbe, die bei Prellungen hilft. Und wer bei ungewohntem Essen mit Durchfall reagiert, sollte hiergegen ein Mittel einpacken.

"Grundsätzlich gilt bei der Bestückung der Reiseapotheke: Je einfacher der Reisestandard, umso größer die Gefahr von Erkrankungen. Und je wärmer und tropischer das Reiseziel ist, umso leichter verbreiten sich Erreger", so Sellheim.

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Quelle:
Hessischer Apothekerverband e.V.
Strahlenbergerstraße 112, 63067 Offenbach
Telefon: (069) 792005-0, Fax: (069) 792005-20
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Internet: www.h-a-v.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 22. Juli 2016

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