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REISEMEDIZIN/122: Sonnenschutz auch beim Urlaub in Corona-Zeiten nicht vergessen (idw)


Bundesamt für Strahlenschutz - 10.06.2020

BfS: Sonnenschutz auch beim Urlaub in Corona-Zeiten nicht vergessen!


Wenn Mitte Juni die Grenzen zu den europäischen Nachbarländern wieder geöffnet werden, können viele Bürgerinnen und Bürger doch noch auf eine Urlaubsreise hoffen.

Wenn Mitte Juni die Grenzen zu den europäischen Nachbarländern wieder geöffnet werden, können viele Bürgerinnen und Bürger doch noch auf eine Urlaubsreise hoffen. Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) weist darauf hin, dass bei allen Vorsichtsmaßnahmen gegen das Coronavirus der Sonnenschutz nicht vergessen werden sollte. Auch in Europa ist die UV-Strahlung im Sommer so stark, dass der Sonnenschutz unbedingt in jeden Reisekoffer gehört - auch beim Urlaub in Deutschland.

Die Präsidentin des BfS, Inge Paulini, betonte: "Auch wenn Fragen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie bei der Urlaubsplanung zunächst im Vordergrund stehen, sollte der UV-Schutz nicht vergessen werden. UV-Strahlung kann zu Sonnenbrand führen und im schlimmsten Fall Hautkrebs verursachen. Haut und Augen - vor allem von Kindern - zu schützen, ist einfach: Starke Sonne meiden, schützende Kleidung tragen und Sonnencreme nicht vergessen! In jedem Fall gilt, dass die wiedergewonnene Freiheit mit Maß genossen werden sollte."

Und auch wer den Urlaub zu Hause verbringt, sollte auf UV-Schutz achten. Erst kürzlich hat die Weltorganisation für Meteorologie (WMO) für die nördliche Welthalbkugel einen heißen und trockenen Sommer prognostiziert. Schon in den heißen Sommern 2003 und 2018 hat sich gezeigt, dass eine hohe Anzahl an heißen, sonnigen Tagen in einem Jahr eine erhöhte UV-Belastung in diesem Jahr bedeutet - und die individuelle UV-Belastung auch steigen kann, wenn sich die Menschen bei schönem Wetter mehr im Freien aufhalten. Das gilt dieses Jahr umso mehr, da viele aufgrund der Corona-Pandemie den Besuch in anderen Wohnungen meiden und sich lieber im Freien treffen.

Wie man sich richtig schützt, zeigt der UV-Index. Er gibt den erwarteten Tagesspitzenwert der sonnenbrandwirksamen UV-Strahlung an. Ab UV-Index 3 ist Schutz erforderlich, ab UV-Index 8 sollte man die Sonne möglichst meiden. In den südlichen EU-Mitgliedsländern können zwischen Juni und August durchaus UV-Werte von 9 und höher erreicht werden und auch in den nördlichen EU-Staaten können diese Werte auf bis zu 7 klettern.

Scheint die Sonne dauerhaft, bieten Schattenplätze Erholung für Haut und Augen. Bei intensiver Sonneneinstrahlung sollte drinnen Schutz gesucht werden - vor allem mittags, wenn die Wirkung der Sonne am höchsten ist. Aktivitäten im Freien sollten dementsprechend geplant werden.

Grundsätzlich mit ins Gepäck gehört der UV-Schutz, also schützende Kleidung, eine Sonnenbrille und Sonnencreme. Den besten Schutz bietet Kleidung - auch beim Schwimmen. Kopf und Hals sollten mit einem breitkrempigen Sonnenhut geschützt werden, die Augen mit einer Sonnenbrille. Diese sollte den Herstellerhinweis "UV 400" tragen und gut am Gesicht anliegen. Im Badeurlaub leisten darüber hinaus eine Strandmuschel oder ein Sonnenschirm gute Dienste.

Eine Zeitlang schützt auch Sonnencreme - wenn sie ausreichend aufgetragen und gleichmäßig verteilt wird und wenn man regelmäßig nachcremt. Geeignet sind Sonnencremes mit hohem bis sehr hohem Lichtschutzfaktor, die UV-B- und UV-A filtern. Hinweise zu Sonnencremes gibt auch das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR). Laut BfR sind nach derzeitigem Stand der Wissenschaft keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch die in den Sonnencremes enthaltenen UV-Filter, die in der EU erhältlich sind, zu erwarten. Der Grund: UV-Filter müssen vor einer Verwendung auf europäischer Ebene auf gesundheitliche Risiken untersucht und wissenschaftlich bewertet werden.


Bundesamt für Strahlenschutz:
Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) arbeitet für den Schutz des Menschen und der Umwelt vor Schäden durch Strahlung. Das BfS informiert die Bevölkerung und berät die Bundesregierung in allen Fragen des Strahlenschutzes. Die über 500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bewerten Strahlenrisiken, überwachen die Umweltradioaktivität, unterstützen aktiv im radiologischen Notfallschutz und nehmen hoheitliche Aufgaben wahr, darunter im medizinischen und beruflichen Strahlenschutz. Ultraviolette Strahlung und strahlenrelevante Aspekte der Digitalisierung und Energiewende sind weitere Arbeitsfelder. Als wissenschaftlich-technische Bundesoberbehörde betreibt das BfS Forschung und ist mit nationalen und internationalen Fachleuten vernetzt. Weitere Informationen unter www.bfs.de.

Kontaktdaten zum Absender der Pressemitteilung stehen unter:
http://idw-online.de/de/institution879

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Quelle:
Informationsdienst Wissenschaft - idw - Pressemitteilung
Bundesamt für Strahlenschutz - 10.06.2020
WWW: http://idw-online.de
E-Mail: service@idw-online.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 20. Juni 2020

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