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SCHLAGANFALL/398: Komplexbehandlung des akuten Schlaganfalls über 72 Stunden (idw)


Deutsche Gesellschaft für Neurologie e.V. - 26.06.2017

Komplexbehandlung des akuten Schlaganfalls (OPS 8-981) über 72 Stunden ist gerechtfertigt


Laut einem kürzlich ergangenen Sozialgerichtsurteil ist bei einem moderaten Schlaganfall ohne weitere Besonderheiten (NIH Score 5-15) eine neurologische Komplexbehandlung des akuten Schlaganfalls über 72 Stunden nicht erforderlich. Dieses Urteil hat Stroke-Unit-Betreiber erheblich verunsichert. Sie sehen dadurch die Versorgung von Schlaganfallpatienten ebenso wie die Finanzierung ihrer Abteilungen in Gefahr. Die Deutsche Schlaganfall-Gesellschaft (DSG) und die Deutsche Gesellschaft für Neurologie (DGN widersprechen dem Urteil in einer gemeinsamen Stellungnahme.

Das Gericht erkennt an, dass die Überwachung auf der Stroke Unit dazu dient, die Gefahr eines Schlaganfallrezidivs rechtzeitig zu erkennen und ihr entgegenzuwirken. Das Gericht bezieht sich im Weiteren auf eine Stellungnahme der Deutschen Schlaganfall Gesellschaft (DSG) von Prof. Dr. Dr. Bernd Ringelstein vom 22.12.2008, in der er zur Frage der Dauer des multimodalen Monitorings unter anderem feststellt, dass der Prozentsatz der Patienten, die ein Monitoring über 72 Stunden benötigen, sehr stark vom Schweregrad des Schlaganfalls zu Beginn der Behandlung (z.B. gemessen mit Hilfe der NIH-Stroke Scale) bestimmt wird. Das Gericht weist darauf hin, dass eine aktuelle Stellungnahme zu diesem Problem von den Fachgesellschaften nicht vorliegt.

Hierzu ist festzustellen, dass die Dauer des Aufenthalts auf der Stroke Unit und die entsprechende Abrechnung sich keinesfalls nur nach dem Schweregrad des Schlaganfalls richten darf. Der Schweregrad des Schlaganfalls lässt allein keine Aussage zum Rezidivrisiko zu; insofern muss der oben angeführten Stellungnahme widersprochen werden.

Auch beim leichten Schlaganfall und einer transitorisch ischämischen Attacke können Konstellationen vorliegen, die einen Aufenthalt von mehr als 72 Stunden rechtfertigen bzw. unbedingt erforderlich machen. Das Rezidivrisiko hängt von einer Reihe von Faktoren ab, wie sie beispielsweise im ABCD-Score zusammengefasst sind (Lancet 2005; 366: 29-36). Hier sind das Alter der Patienten, der Blutdruck, die klinische Manifestation und die Dauer der Symptomatik die relevanten Prädiktoren für ein frühes Rezidiv.

In einer kürzlich erschienenen Publikation (Ak. Neurol. 2017; 44: 15-18), die ausdrücklich die Auffassung der Deutschen Schlaganfall-Gesellschaft (DSG) und der Deutschen Gesellschaft für Neurologie (DGN) widergibt, wurde daher versucht, Kriterien für einen Aufenthalt von mehr als 72 Stunden zu definieren. Gerade bei einem moderaten ebenso wie bei einem leichten Schlaganfall oder einer transitorisch ischämischen Attacke gibt es für den Patienten oft viel zu verlieren. Ein vorliegendes Risiko bezüglich eines Rezidivschlaganfalls mit bleibenden Folgen, einer Symptomverschlechterung oder anderen Komplikationen kann somit durchaus eine Liegedauer von mehr als 72 Stunden rechtfertigen bzw. notwendig machen. Darüber hinaus ist auch zu berücksichtigen, dass Patienten mit unterschiedlichem Schweregrad des neurologischen Defizits neben der Überwachung auch von der intensiven multimodalen Therapie von mehr als 72 Stunden auf der Stroke Unit profitieren. In jedem Fall sollte die Notwendigkeit einer längeren Liegedauer begründet und dokumentiert werden.


Unterzeichner

Prof. Dr. med. Martin Grond
Vorsitzender des Beirats der DGN

Prof. Dr. med. Gereon R. Fink
Präsident der DGN

Prof. Dr. med. Otto Busse
Stroke Unit Zertifizierungsausschuss der DSG

Prof. Dr. med. Martin Dichgans
1. Vorsitzender der DSG

Fachlicher Kontakt bei Rückfragen
Prof. Dr. med. Martin Grond
Ärztlicher Direktor & Chefarzt Kreisklinikum Siegen
Haus Hüttental
Neurologie und Neurogeriatrie
Weidenauer Str. 76, 57076 Siegen
E-Mail: m.grond@kreisklinikum-siegen.de

Pressestelle der Deutschen Gesellschaft für Neurologie
E-Mail: presse@dgn.org
Pressesprecher: Prof. Dr. med. Hans-Christoph Diener, Essen

Pressestelle der Deutschen Schlaganfall-Gesellschaft
E-Mail: gehlenborg@medizinkommunikation.org

Weitere Informationen finden Sie unter
https://www.dgn.org/rubrik-dgn/stellungnahmen-der-dgn/3437-komplexbehandlung-des-akuten-schlaganfalls-ops-8-981-ueber-72-stunden-ist-gerechtfertigt

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Quelle:
Informationsdienst Wissenschaft - idw - Pressemitteilung
Deutsche Gesellschaft für Neurologie e.V.
Pressesprecher: Prof. Dr. med. Hans-Christoph Diener, Essen, 26.06.2017
WWW: http://idw-online.de
E-Mail: service@idw-online.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 29. Juni 2017

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