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DIABETES/1277: Diabetisches Fußsyndrom - Wann benötige ich einen ambulanten Pflegedienst? (DJ)


Diabetes-Journal 10/2009 - aktiv gesund leben

Diabetisches Fußsyndrom
Wann benötige ich einen ambulanten Pflegedienst?

Von Bernhard Blicker und Karin Lustig


Die Behandlung von Menschen mit Diabetischem Fußsyndrom sollte durch ein fachübergreifendes therapeutisches Team erfolgen, in dem auch der Pflegedienst eine Rolle spielt. Wir beleuchten die ambulante Versorgung durch einen Pflegedienst.


Wer Diabetes hat und dazu ein Diabetisches Fußsyndrom, sollte durch ein fachübergreifendes therapeutisches Team betreut werden. Die Komplexität der verschiedenen Krankheitsbilder und Ursachen erfordert ein gemeinsames Vorgehen von Experten verschiedener Fachgruppen. Hier nun geht es um die ambulante Versorgung durch einen Pflegedienst:

 • Wann benötigt ein Patient mit Diabetischem Fußsyndrom professionelle Pflege?
 • Wie ist die Versorgungsqualität eines Pflegedienstes?
 • Welche Kriterien sollte ein Pflegedienst erfüllen?
 • Welche Leistungen bietet ein Pflegedienst?
 • Wie werden Leistungen finanziert?


Die professionelle Pflege

Grundsätzlich ist jeder Mensch bzw. ein Angehöriger in der Lage, sich selbst oder einen Betroffenen zu pflegen. Menschen besitzen aber nicht zu jedem Zeitpunkt die dafür nötigen Fähigkeiten aufgrund von Wissensdefiziten oder körperlichen Einschränkungen. An dieser Stelle kann ein ambulanter Pflegedienst Unterstützung bieten, um die Versorgung zu Hause sicherzustellen.


Betreffenden befähigen

Ziel der ambulanten Pflege ist es, die betreffende Person zu befähigen, die Erkrankung und die daraus resultierenden Einschränkungen in ihren Alltag zu integrieren. Schwerpunkte und Ziele müssen individuell gesetzt werden je nach Schweregrad der Erkrankung, Wünschen des Patienten, Lebensalter und psychosozialer Situation. Im Fokus der Pflege steht das Kranksein, und nicht die Krankheit. Grundsätzliches Therapieziel ist das Verhindern von Folgekrankheiten und die Verbesserung der Lebensqualität der Betroffenen.

Menschen mit Diabetischem Fußsyndrom und deren Angehörige müssen umfassend geschult und beraten werden - vor allem, um einem erneuten Auftreten vorzubeugen. Die Beratung erfolgt durch verschiedene Akteure des therapeutischen Teams.


Die Wahl des Pflegedienstes

Ein Pflegedienst mit einer hohen Versorgungsqualität arbeitet ausschließlich mit Pflegefachkräften; die Fachkräfte müssen sich, um Fachkompetenz bieten zu können, regelmäßig fortbilden. Schwerpunktthemen sind zum Beispiel zertifizierte Weiterbildungen in den Bereichen Wundmanagement, Diabetes, Demenz, Psychiatrie-, Pädiatrie- und Pallativpflege.

Die Kontaktaufnahme zu einem ambulanten Pflegedienst kann auf verschiedenen Wegen erfolgen: Der Patient nimmt im Idealfall selbst Kontakt mit dem Pflegedienst auf. Er ist autark in der Wahl seines Pflegedienstes. Im ersten Gespräch sollten mit dem Patienten und dem behandelnden Arzt die Therapie und das Ziel der Versorgung besprochen werden. Der Zeitpunkt der Versorgung wird zwischen dem Pflegedienst und dem Betroffenen bzw. den Angehörigen vereinbart. Individuelle Wünsche werden berücksichtigt. Auch die ergänzende Betreuung durch z. B. Wundexperten oder "Pflegetherapeuten Wunde IGW" wird diskutiert.


Kostenlose Beratung

Bei der Wahl des Pflegedienstes sollte auf die Versorgungsqualität geachtet werden. Welche Angebote bietet der Pflegedienst? Wie qualifiziert sind die Mitarbeiter im Bereich Diabetes, Beratung und Wundversorgung? Betroffene können ein kostenloses Beratungsangebot der Pflegedienste in Anspruch nehmen, um sich einen Überblick über Leistung, Kosten, Finanzierungsmöglichkeiten und Qualifizierung zu verschaffen. Stellen Sie Ihrem Pflegedienst folgende Fragen:

 • Arbeitet der Pflegedienst mit fest angestelltem Pflegefachpersonal?
 • Arbeitet der Pflegedienst nach einem Dienstplan?
 • Wie sieht die Personalkontinuität beim Patienten aus?
 • Sind Mitarbeiter in speziellen Bereichen zusatzqualifiziert? (Wundmanagement/Diabetes)
 • Wird die geplante und durchgeführte Pflege im Rahmen der Pflegeplanung überprüft und angepasst?
 • Wie gestaltet sich die Kommunikation zwischen Hausarzt, Facharzt, Pflegefachpersonal und Kostenträger?


Der erste Kontakt

Im Rahmen eines pflegerischen Aufnahmegespräches werden Informationen gesammelt zum Allgemeinzustand, zur Krankengeschichte und zur familiären Situation, um den Unterstützungsbedarf zu ermitteln. Der pflegerische Schwerpunkt sollte auf die Förderung der Selbständigkeit und der Lebensqualität gelegt werden. Entscheidet sich der Betroffene für einen Pflegedienst, richtet sich die Finanzierung nach der Art der Leistung, die erbracht werden soll: Unterschieden werden Leistungen im Bereich des Sozialgesetzbuches V (Bereich der Behandlungspflege) und XI (Bereich der Grundpflege). Die Behandlungspflege wird über eine ärztliche Verordnung direkt vom Pflegedienst mit der Krankenkasse abgerechnet. Leistungen sind z. B. Verbandwechsel oder Medikamentengabe. Zu grundpflegerischen Leistungen gehören die Körperpflege, das An- und Auskleiden oder die Mobilisation. Die Finanzierung kann über die Pflegeversicherung oder über andere Kostenträger erfolgen.


Kontaktaufnahme zum Pflegedienst

Krankenhaus → Pflegeüberleitung → ambulanter Pflegedienst
Hausarzt → Facharzt → ambulanter Pflegedienst
Patient → ambulanter Pflegedienst

Der Patient nimmt im Idealfall selbst Kontakt mit dem Pflegedienst auf. Er ist autark in der Wahl seines Pflegedienstes (rechts). Aber die Kontaktaufnahme zu einem ambulanten Pflegedienst kann auch auf anderen Wegen erfolgen (Haus-/Facharzt oder Krankenhaus).


Versorgung zu Hause

Die Versorgung wird gemeinsam mit dem Betroffenen geplant. Dabei sollte das Angebot nicht als Einzelleistung, sondern im vernetzten Zusammenhang gesehen werden. Die ganzheitliche Sichtweise betrachtet nicht nur den Patienten, sondern auch sein soziales Umfeld. Bei Patienten mit Diabetischem Fußsyndrom, die an Fußwunden leiden, darf der Fokus nicht nur auf die Wunde gelegt werden: Auch vorbeugende und gesundheitsfördernde Maßnahmen sollten durchgeführt werden.

Pflegefachkräfte mit entsprechender Weiterbildung in der Wundversorgung werden bei Patienten mit Fußgeschwüren mit einbezogen, um eine leitliniengerechte Versorgung sicherzustellen.


Man erhält Patientenakte

Der Patient erhält vom Pflegedienst eine Patientendokumentation. In dieser wird der Leistungsnachweis für die Kostenträger erbracht. Zudem enthält die Patientenakte eine Pflegeplanung, einen Wunddokumentationsbogen und einen Pflegebericht - so sind der Informationsaustausch und die Verlaufsdokumentation gewährleistet. Auf dem Wunddokumentationsblatt werden die ärztlich verordnete Behandlung und der Verlauf dokumentiert. Ergänzend kann, mit schriftlichem Einverständnis des Patienten, eine Fotodokumentation der Wunde angefertigt werden; sie ermöglicht eine objektive Beurteilung der Wundsituation.

Der Pflegedienst ist ständig in Kontakt mit dem Haus-/Facharzt, um eine kontinuierliche und koordinierte Versorgung sicherzustellen. Voraussetzung ist die partnerschaftliche, vertrauensvolle Zusammenarbeit aller Beteiligten.


Kontakt
Bernhard Blicker
Krankenpfleger, Palliativfachkraft, Pflegedienstleiter
Mobile Pflege Borken, Fachbereich Pflege & Gesundheit
Caritasverband Borken e.V.
Turmstr. 14, 46325 Borken
Tel.: 02861/945 810
cpg-borken-leitung@caritas-borken.de

Karin Lustig
Krankenschwester HöFA 1 Management
Pflegetherapeut Wunde ICW e.V.
Fachbereich Pflege & Gesundheit
Caritasverband Borken e.V.
Turmstr. 14
46325 Borken
cpg-pflegetherapeut@caritas-borken.de


Bildunterschriften der im Schattenblick nicht veröffentlichten Abbildungen der Originalpublikation:

- Der erste Kontakt mit dem Pflegedienst: genaue Fragen stellen, auch zu Diabetes.
- Beratung zur Vorbeugung von Problemen: das vielschichtige therapeutische Team.
- Egal ob Sie selbst oder Ihre Angehörigen: Informieren Sie sich gut über die Qualität und das
  Angebot des ambulanten Pflegedienstes! Stellen Sie konkrete Fragen auch über Diabetes.
- Ambulanter Pflegedienst: Voraussetzung ist die partnerschaftliche Zusammenarbeit aller Beteiligten.


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Quelle:
Diabetes-Journal 10/2009, Seite 24 - 26
Herausgeber: Verlag Kirchheim + Co GmbH
Kaiserstr. 41, 55116 Mainz
Tel.: 06131/960 70 30, Fax: 06131/960 70 90
E-Mail: info@kirchheim-verlag.de
Internet: www.diabetes-journal.de

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Einzelheft: 3,80 Euro
Jahres-Abonnement: 38,40 Euro

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Westdeutsche Blindenhörbücherei
Harkortstr. 9, 48163 Münster, Tel.: 0251/71 99 01


veröffentlicht im Schattenblick zum 12. November 2009