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RECHT/158: Bundeskartellamt entlastet Apothekerschaft (ABDA)


ABDA / Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände - 07.09.2011

Bundeskartellamt entlastet Apothekerschaft


Berlin - Das Bundeskartellamt entlastet die Apothekerschaft vom Vorwurf des Boykottaufrufs gegen einen Pharmagroßhändler. Das Kartellverfahren gegen die ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände, den ABDA-Präsidenten sowie den damaligen Leiter des Hauptstadtbüros der Pharmazeutischen Zeitung, deren Herausgeber die ABDA ist, ist vom Bundeskartellamt eingestellt worden. Damit ist ein langjähriges Verfahren, das im Jahr 2007 begonnen hatte, beendet.

"Die gegen die ABDA erhobenen Vorwürfe haben sich als haltlos erwiesen und sind nun vom Bundeskartellamt selbst zurückgenommen worden", sagte ABDA-Hauptgeschäftsführer Dr. Sebastian Schmitz. "Wir werden unsere Mitglieder auch in Zukunft unabhängig vertreten und ihre Interessen in politischen Debatten wahrnehmen. Und auch die Interessen der Verbraucher werden wir weiterhin ganz offen vertreten."

Bei der Einstellung des Kartellverfahrens handelt es sich um eine Ermessensentscheidung des Bundeskartellamtes ohne nähere Begründung. Die Vorwürfe bezogen sich auf Äußerungen im Zusammenhang mit der Übernahme einer ausländischen Versandapotheke durch einen Pharmahandelskonzern, die das Bundeskartellamt damals als Verstoß gegen das Boykottverbot wertete. Dagegen hatten die Betroffenen Einspruch erhoben.

Weitere Informationen finden Sie unter
www.abda.de


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Quelle:
ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände
Christian Splett, Pressereferent
Telefon: 030 40004-137, Fax: 030 40004-133
E-Mail: c.splett@abda.aponet.de
Internet: www.abda.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 10. September 2011