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ARTIKEL/449: Forensik - Gemeindepsychiatrie in der Verantwortung (Soziale Psychiatrie)


Soziale Psychiatrie Nr. 151 - Heft 1/16, Januar 2016
Rundbrief der Deutschen Gesellschaft für Soziale Psychiatrie e.V.

Forensik: Gemeindepsychiatrie in der Verantwortung
»An erster Stelle steht der Mensch«

Von Susanne Fehren


Ambulante Betreuung von Menschen in forensischen Wohngruppen im Spannungsfeld von sozialtherapeutischer Rehabilitation/Integration und gesellschaftlichem Sicherheitsbedürfnis.


Was macht die Betreuungsarbeit von Menschen in Wohngruppen mit forensischem Hintergrund aus, welche Risiken gibt es, lässt sich diese Personengruppe integrieren - wird sie integriert? Im Folgenden möchte ich diesen Fragen nachgehen. Meine Erfahrungen basieren dabei auf nunmehr fünfundzwanzig Jahren Betreuungs- und Leitungsarbeit in den forensischen Wohngruppen (FWG) der Bremer Werkgemeinschaft GmbH (BWG).

Zur Geschichte

Seit über dreißig Jahren gibt es ein forensisches Wohn- und Betreuungsangebot der BWG. Die erste Wohngruppe (damals noch Wohngemeinschaft) wurde am 1. August 1982 auf der Grundlage einer gemeinsamen Initiative des Klinikums Bremen-Ost, Klinik für Forensische Psychiatrie und Psychotherapie, und der BWG als Konsequenz der Ergebnisse der Psychiatrie-Enquete mit Modellmitteln gegründet. Nach einer zweijährigen Modellphase wurde das Angebot in die Regelfinanzierung übernommen und wurde damit ein wichtiger Bestandteil des sozialpsychiatrischen Bremer Versorgungssystems.

Lebten 1982 erst fünf und ab 1991 sieben Personen in einem Haus der FWG, so wurde 1998 das Angebot um die Betreuungsmöglichkeit in der eigenen Wohnung, genannt Außenwohneinheit (AWE), erweitert. Dadurch hatten und haben die Bewohnerinnen und Bewohner die Wahl, sich in einer eigenen Wohnung allein, in WGs oder mit Partnerinnen und Partnern betreuen zu lassen.

In den folgenden Jahren wurden die Angebote der FWG nach und nach ausgebaut. Es entwickelten sich Betreuungsschwerpunkte in einzelnen Häusern. In einem Haus werden vorrangig Menschen mit einer Doppeldiagnose betreut, in einem anderen überwiegend Personen, die unter einer Persönlichkeitsstörung leiden. Hinzu kommt ein weiteres Wohnangebot für schwer chronisch kranke Menschen. Das Konzept dieses Hauses sieht vor, dass an 365 Tagen im Jahr und rund um die Uhr immer ein Ansprechpartner vor Ort ist.

Rahmenbedingungen

Alle Häuser der FWG befinden sich in Bremer Stadtteilen, zentral gelegen, zum Teil in gutbürgerlichen Wohnvierteln. Das Angebot richtet sich ausschließlich an Menschen mit einem forensischen Hintergrund. Die Häuser bieten Wohnmöglichkeiten für sechs bis maximal zehn Personen. Jeder Mensch hat ein eigenes Zimmer, das nach persönlichen Vorstellungen eingerichtet werden kann. Küchen und andere Räumlichkeiten werden gemeinsam genutzt. In jedem Haus befindet sich ein Gemeinschaftsraum, der als Wohnzimmer dient und auch für Gruppenaktivitäten genutzt werden kann.

Die Bewohner sind Mieter der Zimmer und der Gemeinschaftsräume (anteilig) und beziehen Leistungen zum Lebensunterhalt nach SGB XII oder II, Rente oder erzielen ein Einkommen aus einer beruflichen Tätigkeit; die Betreuungskosten werden als Eingliederungshilfen im Rahmen von Entgeltvereinbarungen nach 75 ff. SGB XII übernommen.

Die aktive Betreuungsarbeit findet in der Zeit von 7 bis 21 Uhr innerhalb der Woche und zu verkürzten Zeiten am Wochenende statt. Außerhalb dieser Betreuungszeiten gibt es für jedes Haus eine Rufbereitschaft, sodass die Erreichbarkeit der Mitarbeitenden über 24 Stunden sichergestellt ist. Eine Ausnahme ist das Haus für die chronisch kranken Bewohnerinnen und Bewohner. Hier ist ständig Betreuungspersonal vor Ort, einschließlich einer Nachtwache, die bei Bedarf die Rufbereitschaft der anderen Häuser in Anspruch nehmen kann.

Die multiprofessionellen Teams bestehen aus den Berufsgruppen Sozialpädagogik/Sozialarbeit, Ergotherapie, Heilerziehungspflege, Arbeitspädagogik, Psychologie etc. und sind nach Möglichkeit geschlechterparitätisch besetzt. Innerhalb der BWG bilden die forensischen Wohngruppen eine Abteilung mit eigener Leitung; in den einzelnen Häusern sind Teamleitungen vor Ort.

Die Betreuungsarbeit

Die FWGs haben ein ambulantes Betreuungsangebot sowie eine Betreuungsstruktur entwickelt, die speziell ausgerichtet sind auf forensisch-psychiatrische Bewohnerinnen und Bewohner. Sie orientieren sich an der speziellen Problematik und dem besonderen Hilfe- und Unterstützungsbedarf. Sie unterliegen einer kontinuierlichen Überprüfung und gegebenenfalls einer Anpassung an sich ändernde Bedürfnisse und Anforderungen.

Die in der Konzeption der FWG definierten Grundlagen sind Interesse, Respekt, Toleranz und Empathie in der Betreuungsarbeit. Nicht die Straftat, sondern die Lebenssituation jedes einzelnen Menschen - mit besonderem Augenmerk auf seine Ressourcen - steht im Mittelpunkt der Betreuungsarbeit.

Die Betreuungsarbeit ist primär eine Arbeit an und mit Beziehungen. Ein wesentliches strukturelles und zugleich fachliches Merkmal ist die so genannte Bezugsbetreuung. Dies bedeutet, dass dem zu betreuenden Menschen von Anfang an zwei Mitarbeitende zur Seite gestellt werden, die ihn während der gesamten Betreuungszeit (im Schnitt sechs Jahre) kontinuierlich begleiten. Er erlebt hierdurch eine Stetigkeit in der Betreuung, die er vorher in dieser Form oft noch nicht erfahren hat. Alle Planungen und Entscheidungen werden individuell auf ihn abgestimmt. Er steht immer im Mittelpunkt - Entscheidungen werden unter Berücksichtigung und Abwägung aller Aspekte getroffen.

Die Bezugsbetreuung kümmert sich unter anderem um folgende Bereiche:

  • Aufbau einer tagesstrukturierenden Maßnahme (muss nicht unbedingt Arbeit sein);
  • Begleitung und Unterstützung im Alltag;
  • Entwicklung und Förderung realistischer Zukunftsperspektiven;
  • Begleitung und Unterstützung beim Aufbau eines sozialen Umfeldes, Kontaktaufbau/-pflege zu Angehörigen, Partnerinnen und Partnern.

Ergänzend findet einmal die Woche ein individueller Kontakt statt. Diese Einzelkontakte stellen für den Bewohner einen klar definierten Raum dar, dessen Gestaltung er in der Regel selbst bestimmen kann. Er kann ihn mit Aktivitäten füllen - es können aber auch Gespräche geführt werden. Dieser Einzelkontakt soll einen intimeren Rahmen bieten, in dem der Klient sich mit seiner Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft beschäftigen kann.

Umgang mit Krisen und krisenhaftem Verhalten

Auch wenn der Schwerpunkt der Betreuungsarbeit in der Beziehungsarbeit liegt und die individuelle Erkrankung und die persönliche Problematik im Vordergrund steht, darf der forensische Hintergrund - die Straftat - nicht außer Acht gelassen werden. Nicht nur die Rehabilitation, sondern auch die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und des Opferschutzes ist ein wichtiger Auftrag an die Mitarbeitenden der FWG.

In der Praxis bedeutet dies, dass jeder Betreuer und jede Betreuerin um die individuellen Krisenzeichen eines jeden Betreuten weiß. Alle lernen im Laufe der Zeit, ein hohes Maß an Sensibilität für minimale Veränderungen wahrzunehmen und darauf zu reagieren bzw. diese fachlich zu bewerten. Dies ist auch ein Grund, warum die Einarbeitungszeit bis zu sechs Monate dauert. Die wahrgenommenen Veränderungen werden zeitnah im Team besprochen, denn nicht jede Verhaltensveränderung bedeutet eine krisenhafte Entwicklung, und nicht jede Krise muss zu einer erneuten Straftat führen.

Die Reflexion sich andeutender Verhaltensveränderungen sowie die Bewertung hinsichtlich einer etwaigen krisenhaften Entwicklung und Wiedererkrankung und einer damit gegebenenfalls verbundenen Straftat sind ein wesentlicher Bestandteil der Betreuungstätigkeit und können auch gemeinsam mit der Psychiatrischen Institutsambulanz Forensik und/oder der Bewährungshilfe geschehen. Einfach ausgedrückt bedeutet dies für die Mitarbeitenden: Jeder Bewohner muss kontinuierlich auf Veränderungen im Verhalten überprüft werden. Auf diese Weise wird maßgeblich zur Sicherheit der eigenen Person wie auch des Umfeldes beigetragen. Opfer- sowie Täterschutz sind einer der wichtigsten Bestandteile der Betreuungsarbeit. Hierin liegt vielleicht auch der größte Unterschied zu der Betreuungsarbeit in der Allgemeinpsychiatrie.

Die FWG bietet den forensisch-psychiatrischen Patientinnen und Patienten einen geschützten und schützenden Raum, der ihnen ermöglichen soll, erste rehabilitative Schritte aus dem Maßregelvollzug zu machen. Ein Raum, der gleichzeitig aber auch den Schutz des Umfeldes gewährleistet und damit die gesellschaftliche Akzeptanz der ambulanten Betreuung fördern soll.

Eine Integration in den Stadtteil sowie eine Anbindung an allgemeinpsychiatrische Angebote werden angestrebt, sind im Alltag aber oft schwer umsetzbar. Dies liegt zum einen daran, dass oft Vorbehalte bei »Nichtforensikern« bestehen, die mit Ängsten verbunden sind. Andererseits leiden die Bewohner unter ihrer doppelten Stigmatisierung und wissen oft nicht, wie sie mit ihrer forensischen Vergangenheit umgehen sollen. Die Betreuer der FWG versuchen, hierbei zu unterstützen und gleichzeitig auch durch Öffentlichkeitsarbeit Vorbehalte gegenüber »Forensikern« abzubauen.

Anforderungen an das Team

Durch die Besonderheit der Klientel entstehen für die Betreuerinnen und Betreuer der FWG hohe Anforderungen.

Hierzu gehören:

  • angstfreier Umgang mit den Bewohnerinnen/Bewohnern;
  • ständige Selbstreflexion der Handlungs- und Beziehungssituation; professionelle Beziehungsgestaltung beinhaltet, vertraute Person im beruflichen Kontext und dadurch auch kontrollierende Instanz zu sein;
  • viel räumliche Nähe zu allen Beteiligten (man verbringt viel Zeit miteinander);
  • Verantwortung für Opfer- und Täterschutz.

Die Betreuenden können nicht jederzeit spontan und unbefangen - somit nicht unreflektiert - der Klientel begegnen, sondern schaffen durch eine bedachte Art des Umgangs einen Rahmen, der den Menschen eine Nachreifung und Aufarbeitung ihrer persönlichen Geschichte ermöglicht. Dies bedeutet psychische Schwerstarbeit.

Aus diesem Grund sind Fortbildung, Supervision und kollegiale Beratung unabdingbar und ein unerlässlicher Bestandteil der Tätigkeit.

Fazit

Ist eine ambulante Betreuung forensischer Bewohnerinnen und Bewohner im Spannungsfeld von sozialtherapeutischer Rehabilitation/Integration und dem gesellschaftlichen Sicherheitsbedürfnis möglich? In diesem Artikel konnte ich nur einen groben Überblick über unsere Betreuungsarbeit geben, aber diese Frage kann ich eindeutig mit einem Ja beantworten. Wir diskutieren oft im kollegialen Rahmen darüber, warum und weshalb unsere Betreuungsarbeit seit vielen Jahren funktioniert. Wir kommen immer wieder an den Punkt, dass nicht starre Regeln, sondern die Beziehungsarbeit ausschlaggebend sind. Wir bieten Beziehungen im Rahmen eines eindeutigen Regelwerks. In diesem Rahmen hat der Bewohner viele individuelle Gestaltungsmöglichkeiten und gleichzeitig Struktur und Orientierung sowie einen geschützten Raum, in dem er sich ausprobieren kann.

Die Arbeit der FWG hat sich seit 1982 kontinuierlich weiterentwickelt hat. Und vielleicht ist es auch das, was unsere Einrichtung auszeichnet: Wir haben unsere Neugier behalten, waren und sind immer wieder bereit, neue Wege zu gehen.

Unser Leitgedanke ist aber all die Jahre derselbe geblieben: An erster Stelle sehen wir den Menschen - und an zweiter Stelle erst die Straftat. Die Menschen dort abzuholen, wo sie stehen, auf Augenhöhe, mit dem Wissen, dass es bei einem Rezidiv wieder zu einer Straftat kommen kann oder zumindest die Gefahr einer solchen droht - so begegnen wir ihnen. Sie erhalten bei ihrem Einzug einen Vertrauensvorschuss. Unsere Arbeit ist gekennzeichnet von einer positiven, auf Vertrauen beruhenden und an den individuellen Ressourcen orientierten Umgehensweise.

Diese Form von Beziehungs- und Betreuungsarbeit ist nur mit einem sehr hohen Personalschlüssel möglich. Die Entwicklung von Beziehung und Bindung braucht Zeit - und das Bemerken und Einschätzen von Verhaltensveränderungen auch. Aber im Rahmen einer angemessenen Ausstattung der Einrichtung mit den nötigen Ressourcen und Betreuungsstunden kann eine ambulante Begleitung dieser Patientengruppe gut gelingen.

An dieser Stelle möchte ich auch erwähnen, dass wir eine enge Zusammenarbeit mit dem Klinikum Bremen-Ost pflegen. Neben der gemeinsamen Entwicklung von Betreuungsangeboten werden auch gemeinsame Supervisionen mit der Psychiatrischen Institutsambulanz sowie gemeinsame Fortbildungen durchgeführt. Auch mit der Bewährungshilfe findet eine intensive Kooperation statt. Dieser regelmäßige Austausch wird von allen Beteiligten als sehr sinnvoll empfunden. Nur durch diese engen Arbeitsbündnisse mit den Maßregelvollzugskliniken sowie der Bewährungshilfe ist diese ambulante Betreuungsform möglich.


Susanne Fehren, Abteilungsleitung Forensische Wohngruppen der Bremer Werkgemeinschaft GmbH.
E-Mail: fehren@bremerwerkgemeinschaft.de

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Die große Freiheit Nummer 126

Ein Bewohner (anoym) der forensischen Wohngemeinschaft in Bremen erzählt.

Als ich noch vor Jahren in der Klinik »Ost« auf Station war, sagte man mir, dass ich nach meinem Klinikaufenthalt in die forensische Wohngemeinschaft Mitte kommen könnte. Dieses Ziel, Wohngemeinschaft, hatte ich danach vor Augen und versuchte, auch dorthin zu kommen.

Ich machte Arbeitstherapie mit und wurde auch sonst aktiv. Denn ich wusste, dass ich mit »Nichtstun« kein Kandidat für eine WG sein würde.

Die WG Mitte war und ist für mich eine Befreiung aus der fast totalen Kontrolle der Forensik in »Ost«. Hier habe ich meinen Wohnungsschlüssel und den Haustürschlüssel. Ich kann kommen und gehen, wann ich will. Dass ich den Betreuern kurz Bescheid sage, wo ich hingehe und wann ich wiederkomme, ist für mich selbstverständlich. Das muss man auch in jeder Familie.

Hier habe ich meine eigene Wohnungseinrichtung und keine »gemieteten« Krankenhausmöbel. Dadurch, dass ich arbeite, habe ich genug Geld für die Einrichtung meines WG-Zimmers und führe ein regelmäßiges, aber recht glückliches Leben.

Wir Bewohner sind eine Gemeinschaft, und man kann sagen, dass auch Bewohner und Betreuer sich untereinander gut verstehen. Es wird viel gemeinsam unternommen. Es findet fast jede Woche eine Kochgruppe statt, einige gehen in der Gruppe ins Kino, wir kegeln öfter mal, spielen Minigolf, es wird Doppelkopf gespielt usw. Einmal pro Jahr fahren wir gemeinsam für einige Tage in Urlaub und gelegentlich machen wir Tagesfahrten.

Im letzten Jahr kam die WG jedoch in eine finanzielle Krise. Die Gelder wurden gekürzt. Die Bewohner mussten fast alle Gemeinschaftsaktivitäten voll selber bezahlen, und es fand kein Urlaub, nicht einmal eine Tagesfahrt statt.

Wer in diese WG reinmöchte, muss schon ziemlich stabil, ja fast gesund sein, am besten auch arbeitstätig. Man muss hier selbstständig sein, denn die Betreuer machen nur die Verwaltung, bieten Gespräche an und helfen uns bei Ämterangelegenheiten. Wir müssen einkaufen, Essen kochen, sauber machen und vieles mehr selber machen. Neulinge werden am Anfang natürlich unterstützt. Man hat hier eine gewisse »Schonfrist«, bis man selbstständig leben muss. Denn nach der WG kommt die eigene Wohnung (eine Außenwohneinheit). Diese wird zwei Jahre lang von der WG betreut. Gut ist auch, dass man mit dem § 63 hier wohnen kann. Man ist dann für etwa ein bis zwei Jahre vom Krankenhaus beurlaubt, bis der § 63 zur Bewährung ausgesetzt wird. Es wird ein Gutachten erstellt, wo auch die Meinung der Betreuer gefragt ist.

Nur: In diese WG kommt nicht jeder. Die Bewohner müssen schon in die Gemeinschaft passen. Es herrscht in der WG auch striktes Alkohol- und Drogenverbot. Das finde ich vernünftig, da es unter Alkohol und Drogen zu Rückfällen (Krankheit, Straftat) kommen kann. Wer gegen die Regeln verstößt und bei einer Kontrolle (z.B. bei der forensischen Nachsorge) erwischt wird, geht erst einmal für mehrere Wochen zur Besinnung zurück in die Klinik. Rückfälle in die Krankheit kommen hier ganz selten vor, und Straftaten sind mir nicht bekannt.

Für mich ist die WG ein Neuanfang in meinem Leben. Anfangs war ich noch etwas hospitalisiert und hatte so manche Ängste. Jetzt, nach drei Jahren WG-Aufenthalt, bin ich auch innerlich freier und selbstbewusster geworden. Die WG bekommt mir ganz gut.

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Quelle:
Soziale Psychiatrie Nr. 151 - Heft 1/16, Januar 2016, Seite 19 - 21
veröffentlicht mit freundlicher Genehmigung der Autorin und der Redaktion
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veröffentlicht im Schattenblick zum 5. Februar 2016

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