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BEITRAG/002: Die Entsorgungsgesellschaft - vor dem Grabe auf die Waage ... (SB)



Am Mittwoch, den 26.6.2019, wurde im Deutschen Bundestag in erster Lesung über zwei Gesetzentwürfe zur Neuregelung der Organspende in Deutschland debattiert. Dem vorausgegangen war eine Orientierungsdebatte zu diesem Thema im November 2018.

Worum geht es: Angesichts der niedrigen Spenderzahlen wurden zwei Vorschläge zur Diskussion gestellt, wie man durch eine neue Regelung die Bereitschaft zur Organspende in der Bevölkerung erhöhen kann.

Bislang gilt in Deutschland die sogenannte Entscheidungslösung:

"Organe und Gewebe dürfen nur dann nach dem Tod entnommen werden, wenn die verstorbene Person dem zu Lebzeiten zugestimmt hat. Liegt keine Entscheidung vor, werden die Angehörigen nach einer Entscheidung gefragt. Damit Menschen bei ihrer Entscheidungsfindung unterstützt werden, bekommen sie in regelmäßigen Abständen Informationsmaterial zugesandt." [1]

Bei dem von einer fraktionsübergreifenden Gruppe von Abgeordneten um Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) und SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach vorgelegten Entwurf der doppelten Widerspruchslösung soll nun jeder Bürger als möglicher Organ- oder Gewebespender gelten, "es sei denn, es liegt ein erklärter Widerspruch oder ein der Organentnahme entgegenstehender Wille desjenigen vor."

In der Zusammenfassung "Heute im Bundestag" Nr. 721 vom 26.06.2019 heißt es weiter:

"Mit der Einführung der doppelten Widerspruchslösung soll ein Register erstellt werden, in dem Bürger ihre Erklärung zur Organ- oder Gewebespende eintragen lassen können. Der für die Entnahme verantwortliche Arzt wird dazu verpflichtet, durch eine Anfrage bei dem Register festzustellen, ob eine Erklärung des potenziellen Spenders vorliegt.
Ferner muss der verantwortliche Arzt den nächsten Angehörigen darüber befragen, ob ihm ein schriftlicher Widerspruch oder ein der Organentnahme entgegenstehender Wille des möglichen Spenders bekannt ist. Bei Personen, die nicht in der Lage sind, Wesen, Bedeutung und Tragweite einer Organspende zu erkennen und ihren Willen danach auszurichten, ist eine Organ- und Gewebeentnahme grundsätzlich unzulässig.
Die neuen Regelungen sollen mit einer umfassenden Aufklärung und Information der Bevölkerung einhergehen."
[2]

Der von der Bundesvorsitzenden von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Annalena Baerbock und der Vorsitzenden der Partei DIE LINKE Katja Kipping initiierte Gesetzentwurf setzt auf eine Entscheidungslösung und strebt eine "Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende" an. Bürgern soll die Möglichkeit gegeben werden,

"ihre Entscheidung einfach zu dokumentieren, jederzeit zu ändern und zu widerrufen. Dazu soll ein bundesweites Online-Register eingerichtet werden.
Die Abgabe einer Erklärung zur Organ- und Gewebespende soll künftig auch in den Ausweisstellen möglich sein. Bürger sollen künftig auf das Register und die Möglichkeit der Entscheidung in Ausweisstellen hingewiesen werden.
Ferner sollen die Hausärzte in die Beratung zur Organ- und Gewebespende einbezogen werden. Vorgesehen ist, dass die Hausärzte ihre Patienten bei Bedarf aktiv alle zwei Jahre über die Organ- und Gewebespenden beraten und sie zur Eintragung in das Register ermutigen sollen. Die Beratung soll ergebnisoffen geführt werden.
In der ärztlichen Ausbildung soll die Organ- und Gewebespende künftig verstärkt thematisiert werden. Die Aufklärungsunterlagen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) zur Organ- und Gewebespende sollen alle vier Jahre evaluiert werden."
[2]

Bei beiden Regelungen ist vorgesehen, Beratungen zur Organspende ergebnisoffen zu führen. Doch die Praxis sieht schon jetzt anders aus. Sowohl das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) als auch die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzgA) und auch die Krankenkassen werben einseitig und positiv für eine Organspende, so daß von einer wertfreien und offenen Beratung keine Rede sein kann. Weder werden die grundlegend wichtigen Voraussetzungen für eine Organspende, zum Beispiel der Fakt, daß eine künstliche intensivmedizinische Aufrechterhaltung der Körperfunktionen, die von vielen Menschen in ihrer Patientenverfügung abgelehnt werden, nach Feststellung des Hirntods zwingend erforderlich ist, gebührend berücksichtigt, noch werden grundsätzliche, berechtigte Zweifel beispielsweise am Hirntodkonzept, d.h. daran, ob ein für hirntot erklärter Mensch wirklich tot ist, angemessen thematisiert. So kann ein Jugendlicher doch in diesem Zustand mit intensivmedizinischer Betreuung durchaus noch weiter wachsen und in die Pubertät kommen oder eine Schwangere ein gesundes Kind austragen. [3]


Ärzte und Schwestern bei der Arbeit in einem grün gekachelten Operationssaal. Im Vordergrund sind blutige Tücher aufgehängt. - Foto: 2011 by Tiiu Sild, public domain

Transplantationen - ein blutiges Geschäft
Rekonstruktion der ersten Herztransplantation des südafrikanischen Herzchirurgen Christiaan Barnard im Dezember 1967 in Kapstadt. Die sterilen Tücher, die bei der Operation verwendet wurden, mußten fortlaufend gezählt werden.
Foto: 2011 by Tiiu Sild, public domain

Transplantationen sind für den Medizinmarkt von großer Bedeutung, denn durch das Versprechen auf Gesundung und ein längeres Leben mit einem neuen Organ bergen sie ein hohes marktwirtschaftliches Potential. Der prozentuale Anteil älterer Menschen an der Bevölkerung wächst, und das immer häufigere Auftreten sogenannter Zivilisationskrankheiten wie Diabetes oder Bluthochdruck, um nur zwei der wesentlichen Ursachen zu nennen, sorgen für einen zunehmenden Bedarf an Herz-, Lungen- oder Nierentransplantationen. Schon jetzt stehen in Deutschland ca. 10.000 Patienten auf der Warteliste für eine Transplantation. Demgegenüber standen im Jahr 2018 955 Organspenden. Insgesamt wurden 3.113 Organe transplantiert. Der Bedarf kann also bei weitem nicht gedeckt werden. Im Jahr 2018 verstarben 901 Menschen, die vergeblich auf ein Organ gewartet haben.

So nimmt es nicht Wunder, daß sich weltweit zahllose Patienten, die es sich leisten können, trotz der Skandale und Enthüllungen über Organraub und Organhandel für teures Geld ein Organ im Ausland, insbesondere in China, einkaufen. Dort wirbt die Transplantationsbranche mit einer kurzen Lieferzeit von nur wenigen Tagen. Daß ein solches Angebot nach den allgemein üblichen ethischen und moralischen Standards nicht mit rechten Dingen zustande kommen kann, liegt auf der Hand. [4]

Und dennoch, der Blick auf das Know-how und den wissenschaftlichen und technischen Vorsprung nicht nur Chinas, sondern aller Länder, denen mehr Organe zur Transplantation zur Verfügung stehen, weckt Begehrlichkeiten, wenn man denn an diesem vielversprechenden Zukunftsmarkt der Medizin teilhaben möchte.

Auch innerhalb Europas gibt es große Unterschiede zwischen den einzelnen Ländern. Während in Deutschland 2018 statistisch gesehen nur 11,5 Organspender auf 1 Million Einwohner kommen, waren es in Spanien im Jahr 2017 46,9. Deutsche Transplantationsmediziner klagen nicht nur über die geringe Zahl der Transplantationen, sondern auch über das schlechte, weil häufig zu alte "Material", das ihnen zur Verfügung steht.

Da ist es nur logisch, einmal zu schauen, was andere Länder, insbesondere Spanien, anders machen als Deutschland. Ein entscheidender Unterschied, so suggeriert die hitzig geführte Diskussion, sei die Widerspruchslösung, die in vielen Ländern Europas bereits seit längerem praktiziert wird und die jetzt auch für Deutschland in Betracht gezogen wird. Doch auch die Infrastruktur und die Logistik spielen eine entscheidende Rolle. So gibt es in Spanien in jeder der 188 Kliniken, in denen Organe entnommen werden können, einen Transplantationskoordinator und einen Intensivmediziner mit dazugehörigem Team, die erkennen, wenn ein Patient dem Tod entgegengeht und als Organspender in Frage kommt.


Maßnahmen gegen den "Organmangel" in Deutschland

Auch wenn die jetzt geführte parlamentarische Debatte einiges Aufsehen in den Medien erregt und den Eindruck erweckt, es würden tatsächlich entscheidende Alternativen für Deutschland diskutiert, wurden die wesentlichen Weichen hin zu einer immer selbstverständlicher in Anspruch genommenen Vergesellschaftung der menschlichen Organe bereits gestellt.

Egal welche der beiden vorgeschlagenen Regelungen letztlich in Kraft tritt, beide gehen mit der Einrichtung eines zentralen Registers einher, in das jeder selbst eintragen kann, ob er einer Organentnahme zustimmt oder ob er dem widerspricht. Auf dieses Register können die Transplantationsbeauftragten dann direkt und unmittelbar zugreifen. Liegt dort keine Eintragung vor, werden im Fall der erweiterten Zustimmungslösung die Verwandten gebeten, eine Entscheidung zu treffen. Im Fall der Widerspruchsregelung würden ebenfalls die Angehörigen zu Rate gezogen, doch würde bei ihnen lediglich nachgefragt, ob ihnen ein schriftlicher Widerspruch oder ein der Organentnahme entgegenstehender Wille des Hirntoten bekannt ist. Ist das nicht der Fall, wäre es dann legitim, von einer grundsätzlichen Spendebereitschaft auszugehen und den Hirntoten für eine Transplantation freizugeben, denn ein eigenes Entscheidungsrecht haben Angehörige bei der Widerspruchslösung nicht.

Vor diesem Hintergrund könnte die von Karl Lauterbach erhoffte Verdoppelung der Organspenden bei Einführung der Widerspruchslösung sogar realistisch sein, denn laut Jahresbericht 2016 der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) hat nur etwa jeder sechste Spender (16,4 %) vorab schriftlich eingewilligt. Mit anderen Worten: In 83,6% aller Fälle haben Verwandte stellvertretend für den Hirntoten erklärt, daß er vermutlich mit einer Organentnahme einverstanden wäre. Bei der Einführung der Widerspruchslösung würde sich die Zahl der Organspenden allein dadurch drastisch erhöhen, daß der Anteil an Fällen, bei denen die Verwandten eine Organspende bislang untersagt haben, dann automatisch für eine Transplantation frei gegeben würden.


Statistik 'Organspende: Wie entscheiden Angehörige?' inkl. der Gründe für eine Zustimmung bzw. Ablehnung auf Grundlage des DSO-Jahresberichts 2018 - Grafik: © 2019 by Stiftung Gesundheitswissen

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Der in Deutschland beklagte "Organmangel" bezieht sich jedoch nicht nur auf die große Nachfrage derjenigen, die auf eine Transplantation warten, sondern steht in einem direkten Verhältnis zu den (Über-)kapazitäten der circa 50 Transplantationszentren, die nicht genug zu tun haben. D.h. es gibt nicht genug Organspender für die vorgehaltene Infrastruktur. Und selbst die von Karl Lauterbach mit Hilfe der erweiterten Widerspruchslösung angestrebte Verdoppelung der Organspenden wird diesen marktwirtschaftlichen Bedarf nicht decken können.

Voraussetzung für eine Spende ist bislang ein intensivmedizinisch voll versorgter Hirntoter, der einer Organspende zu Lebzeiten aktiv zugestimmt hat oder dessen Verwandte einer Freigabe seiner Organe zugestimmt haben. Die Zahl der Patienten, die diese Voraussetzungen erfüllen, ist jedoch begrenzt und wird zur Zeit auf circa 4.000 pro Jahr geschätzt. Dabei muß berücksichtigt werden, daß nicht alle Organe transplantierbar sind. Diese Zahlen werden sich von allein nicht ändern, da schließlich noch immer real gestorben werden muß.

Doch die Bundesregierung hat in weiser Voraussicht bereits gehandelt und mit dem "Zweiten Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes - Verbesserung der Zusammenarbeit und der Strukturen bei der Organspende" (GZSO) Tatsachen geschaffen. Das Gesetz, mit dem die organisatorischen, strukturellen und logistischen Voraussetzungen für ein optimiertes und beschleunigtes Transplantationsverfahren auf den Weg gebracht werden, wurde ohne großes mediales Aufsehen am 31. Oktober 2018 vom Bundeskabinett verabschiedet und am 14. Februar 2019 in zweiter und dritter Lesung vom Deutschen Bundestag abschließend beraten. Am 1. April 2019 ist es in Kraft getreten. Durch das GZSO wird die gesetzliche Krankenversicherung zusätzlich mit einem geschätzten jährlichen Kostenaufwand in Höhe von rund 1,5 Millionen Euro belastet.

Ziel des Gesetzes ist es, "die Strukturen in Bezug auf die Organspende in den Entnahmekrankenhäusern zu verbessern und diese angemessen zu vergüten sowie die Verantwortlichkeiten der am Prozess der Organspende Beteiligten zu stärken" und damit "die Organspendezahlen nachhaltig zu erhöhen". [5]

Unter anderem bedeutet das, daß ein neurochirurgischer und neurologischer konsiliarärztlicher Rufbereitschaftsdienst eingerichtet wird, um zu gewährleisten, daß regional und flächendeckend in jedem Entnahmekrankenhaus jederzeit qualifizierte Ärzte für die Feststellung des endgültigen, nicht behebbaren Hirntods zur Verfügung stehen. Zudem wird die Position des Transplantationsbeauftragten ausgebaut. Er soll mehr Zeit bekommen, um seine Aufgaben auch wirklich erfüllen zu können. Es unterliegt der Verantwortlichkeit der Entnahmekrankenhäuser, dafür zu sorgen, daß er möglichst zeitnah hinzugezogen wird, wenn Patienten nach ärztlicher Beurteilung als Organspender in Betracht kommen. Im Gesetzestext heißt es dazu:

"Dies ist vor allem der Fall, wenn aufgrund ärztlicher Beurteilung bei den Patienten eine primäre oder sekundäre Hirnschädigung vorliegt und der endgültige, nicht behebbare Ausfall der Gesamtfunktion des Großhirns, des Kleinhirns und des Hirnstamms vermutet wird oder unmittelbar bevor steht. Um diesen Prozess unter Einbeziehung der im Entnahmekrankenhaus vorhandenen Expertise qualifiziert und auf fachlich hohem Niveau zu gestalten, soll der Transplantationsbeauftragte zeitnah einbezogen werden und die notwendigen Informationen erhalten. Um einen transparenten Prozess zu gewährleisten, sind auch die nächsten Angehörigen des Patienten frühzeitig einzubeziehen." [5]

Konkret bedeutet das, daß ein Transplantationsbeauftragter, der durch freien Zugang zu den Intensivstationen und Einsicht in die Patientenakten nicht nur alle erforderlichen Informationen zur Auswertung des Spenderpotentials in die Hand bekommt, sondern auch jederzeit auf das zentrale Organspenderegister zuzugreifen vermag, schon bevor jemand stirbt, dafür sorgen kann, daß die Voraussetzungen für eine Transplantation gegeben sind. D.h. noch bevor der potentielle Organspender auf natürliche Weise verstirbt oder einen Herztod erleiden kann, wird sein Körper ggf. intensivmedizinisch so betreut und behandelt, daß er letztlich als Hirntoter mit einem künstlich am Leben erhaltenen Körper endet.

Mit dem neuen Gesetz erhalten die Entnahmekrankenhäuser einen gesetzlichen Anspruch auf eine pauschale Abgeltung ihrer Leistungen, die sie im Rahmen der Organentnahme und deren Vorbereitung erbringen. D.h. zusätzlich zu den Pauschalen, die es für die intensivmedizinische Versorgung und die Organentnahme gibt, erhalten die Entnahmekrankenhäuser zukünftig auch noch eine Grundpauschale, die diejenigen Leistungen abdeckt, die sie noch vor der Spendermeldung an die Koordinierungsstelle für die Feststellung des Hirntods erbringen. Allein die Suche nach potentiellen Organspendern wird demnach bereits vergütet, unabhängig davon, ob sich letztlich eine Entnahme von Organen daraus ergibt oder nicht.

Sterbende oder ihre Angehörigen müssen also im Krankenhaus damit rechnen, nicht in Ruhe sterben oder aber trauern zu können, sondern sich mit der Frage nach einer Organspende und dem damit verbundenen moralischen Druck und schlechten Gewissen im Falle einer Ablehnung konfrontiert zu sehen.

Egal wie die Debatte um die doppelte Widerspruchslösung oder die Entscheidungslösung ausgehen mag und wie die abschließende Beschlußlage im Deutschen Bundestag dann im Herbst diesen Jahres aussieht, fest steht schon jetzt, daß die wesentlichen Änderungen, die für mehr Organspenden in Deutschland sorgen werden, ganz im Nebenherein und ohne große Debatte bereits in Stellung gebracht wurden. Da mag es nur ein kleiner und zynischer Trost sein, daß der deutsche Bürger die Gewißheit hat, daß es ihm zumindest bis zur nächsten Reform des Transplantationsgesetzes noch freistehen wird, einer Organentnahme mit einem klaren NEIN zu widersprechen.


Fußnoten:


[1] https://www.organspende-info.de/gesetzliche-grundlagen/entscheidungsloesung.html

[2] Schattenblick → INFOPOOL → PARLAMENT → FAKTEN → BUNDESTAG/8578
http://www.schattenblick.de/infopool/parl/fakten/pafb8578.html

[3] Eine ausführliche und kritische Auseinandersetzung mit dem Thema Organspende und Hirntod finden Sie im Schattenblick unter:
Schattenblick → INFOPOOL → MEDIZIN → REPORT
http://www.schattenblick.de/infopool/medizin/ip_medizin_report_bericht.shtml
http://www.schattenblick.de/infopool/medizin/ip_medizin_report_interview.shtml

[4] Fragen und Hintergründe zum Thema Organtransplantationen in China, können der Dokumentation "Ausgeschlachtet - Organe auf Bestellung" entnommen werden:
https://www.youtube.com/watch?v=ZPbKjrSYGQA

[5] "Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes - Verbesserung der Zusammenarbeit und der Strukturen bei der Organspende", Deutscher Bundestag, Drucksache 19/6915 vom 08.01.2019
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/069/1906915.pdf


9. Juli 2019


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