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PFLEGE/716: Qualitätsmaßstäbe in der ambulanten Intensivpflege (vdek und bpa)


Verband der Ersatzkassen e. V. - 25. Januar 2018

vdek und bpa setzen neue Qualitätsmaßstäbe in der ambulanten Intensivpflege

Professionelle Hilfe für Wachkomapatienten, Langzeitbeatmete und andere Menschen mit intensivem medizinischen Hilfebedarf


Berlin - Wachkomapatienten und andere intensivpflegebedürftige Menschen, die unter anderem auch künstlich beatmet werden müssen, haben rund um die Uhr einen sehr komplexen medizinischen und behandlungspflegerischen Hilfebedarf. Um ihnen ein Leben in ihrem häuslichen Umfeld oder in Wohngemeinschaften zu ermöglichen, müssen hohe Anforderungen an die Pflege und Pflegekräfte gestellt werden.

Für ihre Versicherten haben die Ersatzkassen (Techniker Krankenkasse (TK), BARMER, DAK-Gesundheit, KKH Kaufmännische Krankenkasse, hkk - Handelskrankenkasse, HEK - Hanseatische Krankenkasse) zusammen mit dem Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) und dem Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) nun erstmalig verbindliche bundesweite Regelungen zur Qualität der Versorgung im Rahmen der häuslichen Krankenpflege abgeschlossen. Diese regeln bundeseinheitlich die organisatorischen und pflegefachlichen Anforderungen an den Pflegedienst und setzen somit wichtige Versorgungsstandards. Der Pflegedienst muss beispielsweise eine speziell qualifizierte, examinierte Pflegekraft mit Zusatzqualifikation als Atmungstherapeut o. Ä. vorweisen können und an allen Tagen der Woche 24 Stunden erreichbar sein. Die Pflegebedürftigen und deren Angehörige sollen zudem mit Unterstützung des Pflegedienstes in die Lage versetzt werden, krankenpflegerische Maßnahmen ganz oder teilweise zu übernehmen.

Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des vdek, betonte: "Für uns steht die Versorgungsqualität der Betroffenen im Mittelpunkt. Und das bedeutet, dass die Menschen im häuslichen Umfeld bleiben und professionell vom Pflegedienst betreut werden." Bisher war die Landschaft der intensivpflegerischen Versorgung eher zersplittert, denn die Vereinbarungen zwischen den Krankenkassen und den speziellen Pflegediensten zu der krankenpflegerischen Versorgung wurden in der Regel von einzelnen Krankenkassen und Diensten vor Ort geschlossen.

"Dieser erstmalige bundeseinheitliche Abschluss ist ein Meilenstein für die Intensivpflege in Deutschland", machte bpa-Geschäftsführer Bernd Tews deutlich. "Wir kommen damit auch der Forderung des Gesetzgebers nach und regeln die Anforderungen zur Sicherung der Qualität in diesem Bereich. Wir setzen gemeinsam Standards, die den Lebensumständen des betroffenen Personenkreises Rechnung tragen und das fachlich erforderliche Niveau sichern", so Tews.

Bundesweit gibt es ca. 15.000 Menschen, die diese ambulante außerklinische Intensivpflege in Anspruch nehmen. Die Kosten aller Krankenkassen lagen 2017 bei deutlich über einer Milliarde Euro, die Ersatzkassen tragen ungefähr die Hälfte dieser Kosten.


Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) ist Interessenvertretung und Dienstleistungsunternehmen aller sechs Ersatzkassen, die zusammen mehr als 28 Millionen Menschen in Deutschland versichern:

- Techniker Krankenkasse (TK)
- BARMER
- DAK-Gesundheit
- KKH Kaufmännische Krankenkasse
- hkk - Handelskrankenkasse
- HEK - Hanseatische Krankenkasse

Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) wurde am 20. Mai 1912 unter dem Namen "Verband kaufmännischer eingeschriebener Hilfskassen (Ersatzkassen)" in Eisenach gegründet. Bis 2009 firmierte der Verband unter dem Namen "Verband der Angestellten-Krankenkassen e. V." (VdAK).

In der vdek-Zentrale in Berlin sind mehr als 270 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt. In den einzelnen Bundesländern sorgen 15 Landesvertretungen mit insgesamt rund 340 sowie mehr als 30 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Pflegestützpunkten für die regionale Präsenz der Ersatzkassen.

Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) bildet mit mehr als 10.000 aktiven Mitgliedseinrichtungen die größte Interessenvertretung privater Anbieter sozialer Dienstleistungen in Deutschland. Einrichtungen der ambulanten und (teil-)stationären Pflege, der Behindertenhilfe und der Kinder- und Jugendhilfe in privater Trägerschaft sind im bpa organisiert. Die Mitglieder des bpa tragen die Verantwortung für rund 305.000 Arbeitsplätze und circa 23.000 Ausbildungsplätze (siehe www.youngpropflege.de oder auch www.facebook.com/Youngpropflege). Das investierte Kapital liegt bei etwa 24,2 Milliarden Euro.

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Quelle:
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Pressemitteilung vom 25. Januar 2018
Askanischer Platz 1, 10963 Berlin
Telefon: 0 30 / 2 69 31-0, Fax: 0 30 / 2 69 31-2900
E-Mail: www.info@vdek.com
Internet: www.vdek.com


veröffentlicht im Schattenblick zum 1. Februar 2018

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