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PFLEGE/779: BVMed-Newsletter "MedTech ambulant" informiert zu Ambulanter Intensivpflege (BVMed)


BVMed - Bundesverband Medizintechnologie e.V. - 2. August 2019


BVMed-Newsletter "MedTech ambulant" informiert zu Ambulanter Intensivpflege

Berlin | Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) informiert in seinem aktuellen Newsletter "MedTech ambulant" zur Ambulanten Intensivpflege. Der Themen-Newsletter beschäftigt sich mit spezifischen Krankheitsbildern zur außerklinischen Anschlussversorgung, dem Therapiebedarf in der Intensivpflege sowie der entsprechenden Verordnung von Verband- und Hilfsmitteln. Download des Newsletters auf: www.bvmed.de/medtech-ambulant
(https://www.bvmed.de/de/bvmed/publikationen/medtech-ambulant).
Kostenfreies Abo des Newsletters über:
www.bvmed.de/abo (https://www.bvmed.de/de/bvmed/alerts-und-rss/newsletter-anmeldung).

Eine Reihe von Diagnosen, die von den Krankenhäusern in standardisierten ICD-10-Codes erfasst werden, führen in der Regel zu einer außerklinischen Anschlussversorgung. Hierzu zählen neben typischen Lungenkrankheiten wie beispielsweise COPD auch Nervenkrankheiten wie Multiple Sklerose (MS) und Amyotrophe Lateralsklerose (ALS) sowie Behandlungsfälle von Wachkomapatienten. Mehr als 1.000 Pflegedienste bieten Leistungen auf dem Gebiet der außerklinischen Intensivpflege an, schätzungsweise über 800 Unternehmen haben sich ausschließlich auf diesen Bereich spezialisiert. Experten gehen davon aus, dass darin ca. 15.000 allein invasiv beatmete Patienten versorgt werden. Vor dem Hintergrund des medizinischen und technischen Fortschritts sowie des demografischen Wandels muss mit einer weiter steigenden Zahl von außerklinischen Intensivpflegepatienten gerechnet werden.

Die häusliche Intensivpflege umfasst eine Vielzahl an Pflegeleistungen, die nach SGB V (Behandlungspflege) und SGB XI (sog. Grundpflege) abgerechnet werden. Sie zählt zur ambulanten Versorgung und hat Berührungspunkte zu den stationären Bereichen, so beim Entlass- und Überleitungsmanagement aus der Klinik in die ambulante Versorgung oder im Rahmen von Kontrolluntersuchungen. Die ambulante Intensivpflege gewährleistet die Versorgung schwerstpflegebedürftiger Patienten.

Nach wie vor sind den beteiligten Akteuren die Leistungen, Akteure und die Möglichkeiten außerklinischer Intensivpflege nicht ausreichend bekannt. Die Einbeziehung der außerklinischen Intensivpflege findet daher häufig nicht statt, was längere stationäre Aufenthalte zur Folge hat.

Aufgrund der komplexen Krankheitsbilder in der außerklinischen Intensivpflege steht der Arzt einem vielfältigen Versorgungsgeschehen gegenüber, insbesondere bei der Verordnung von Verband- und Hilfsmitteln. Der Newsletter informiert über die sozialrechtlichen Grundlagen solcher Verordnungen.

Darüber hinaus verweist der Newsletter auf die Broschüre "Ambulantes Operieren im Krankenhaus", unter besonderer Berücksichtigung der Verwendung von Medizintechnologien und deren Vergütungsregelungen. Download des Themen-Newsletters "MedTech ambulant" auf:
www.bvmed.de/medtech-ambulant
(https://www.bvmed.de/de/bvmed/publikationen/medtech-ambulant).
Kostenfreies Abo des Newsletters über:
www.bvmed.de/abo (https://www.bvmed.de/de/bvmed/alerts-und-rss/newsletter-anmeldung).


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BVMed-Pressemeldung 61/19
https://www.bvmed.de/bvmed-newsletter-medtech-ambulant-informiert-zu-ambulanter-intensivpflege

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Quelle:
BVMed - Bundesverband Medizintechnologie e.V.
Pressemeldung Nr. 61/19 vom 2. August 2019
BVMed - Bundesverband Medizintechnologie e.V.
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Internet: www.bvmed.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 20. August 2019

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