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SUCHT/715: Substituierende Ärzte in Schleswig-Holstein - Unterstützung durch eine Qualitätssicherungskommission (SHÄB)


Schleswig-Holsteinisches Ärzteblatt Nr. 11, November 2021

Begleitung in der Substitution

von Dirk Schnack


KOMMISSION. Substituierende Ärzte werden in Schleswig-Holstein von einer Qualitätssicherungskommission begleitet. Ärzteseite und Krankenkassen sind paritätisch vertreten.


Wer sich als Arzt entscheidet, in der Substitution tätig zu werden, erhält kollegiale Unterstützung: Die bei der KV angesiedelte Qualitätssicherungskommission besteht aus sechs Mitgliedern. Neben den drei von der KV gestellten Ärzten sind auch die Vertreter von Krankenkassen und MDK in aller Regel Mediziner.

Suchtmediziner Dr. Peter-Hans Hauptmann, Chefarzt im Heinrich-Sengelmann-Krankenhaus, ist einer der Ärzte, die sich in der Kommission engagieren. "Wir beraten die KV bei der Erteilung von Substitutionsgenehmigungen, überprüfen stichprobenartig, ob die geforderten Qualitätsanforderungen eingehalten werden, und wir verstehen uns weniger als Kontrolle denn als Begleitung und Ansprechpartner der substituierenden Ärzte", fasst Hauptmann zusammen. Wer als Arzt in der Substitution tätig ist, hat es mit besonderen Bedingungen und einer besonderen Klientel zu tun. "Das bedeutet auch eine höhere psychische Belastung für die Ärzte", sagt Hauptmann. Diejenigen, die sich dafür entscheiden, sind nach seinen Erfahrungen aber auch besonders engagiert: "Diese Kollegen wollen etwas verändern."

Wie viele Ärzte sind in diesem Segment engagiert? Astrid Patscha aus der Qualitätssicherung der KV Schleswig-Holstein kennt die Zahlen: Im ersten Quartal gab es in Schleswig-Holstein 102 substituierende Ärzte in 75 Praxen, die zusammen 3.297 Patienten betreuten. Das Durchschnittsalter der Ärzte lag bei fast 58 Jahren - ein Nachwuchsproblem ist unverkennbar. "Sorgen bereitet uns aktuell Neumünster, perspektivisch die Regionen Plön, Rendsburg und Flensburg", sagt Patscha. "Dort wäre die Substitutionstherapie gefährdet, wenn ein Arzt aufhören würde."

Voraussetzung für die Substitution ist die Zusatz-Weiterbildung "Suchtmedizinische Grundversorgung". Diese wird erlangt durch ein 50-stündiges Curriculum sowie ein Fachgespräch bei der Ärztekammer, die Kosten dafür übernimmt die KV. Wer diese Bedingungen erfüllt, darf bis zu 50 Patienten substituieren. Wer über diese Zahl hinausgeht, muss dies beantragen. Bis zu zehn Patienten dürfen in einer Praxis auch ohne Zusatz-Weiterbildung substituiert werden, sofern ein Arzt mit Zusatz-Weiterbildung als Konsiliararzt fungiert. In Schleswig-Holstein gibt es 60 Ärzte, die bis zu zehn Patienten betreuen, und 100 Ärzte, die über diese Zahl hinausgehen.

Die Kommission verfolgt nicht nur aufmerksam, ob es genügend Ärzte für die Substitution gibt, sondern berät diese auch anhand der Formulare, die diese stichprobenartig über die bei ihnen vorgenommenen Behandlungen einreichen. Gedanken macht sie sich außerdem über das stets breiter werdende Konsumspektrum der Drogenabhängigen. Insbesondere synthetische Substanzen werden häufiger konsumiert und sind eine Herausforderung für Ärzte und Drogenberatungsstellen. Die Arbeit mit Drogenabhängigen kann nach Hauptmanns Erfahrungen erfüllend sein, wenn es gelingt, diese in der Substitution körperlich und seelisch zu stabilisieren. Deshalb ist seine Hoffnung, dass Drogenabhängige mithilfe der Substitution weiter entstigmatisiert werden.

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Info

Für den Sonderfall, dass Ärzte selbst ein Drogenproblem haben, gibt es eine beratende Kommission Sucht und Drogen, die bei der Ärztekammer angesiedelt ist. Kontakt über Telefon (04551/803 302) oder per E-Mail
(aerzte-und-sucht@aeksh.de).
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Quelle:
Schleswig-Holsteinisches Ärzteblatt Nr. 11, November 2021
74. Jahrgang, Seite 13
Herausgeber: Ärztekammer Schleswig-Holstein
Bismarckallee 8-12, 23795 Bad Segeberg
Telefon: 04551/803-0, Fax: 04551/803-101
E-Mail: info@aeksh.de
Internet: www.aeksh.de
 
Das Schleswig-Holsteinische Ärzteblatt erscheint 12-mal im Jahr.

veröffentlicht in der Online-Ausgabe des Schattenblick zum 7. Dezember 2021

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