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VERSICHERUNG/303: Pflegetagegeldversicherungen - Geförderte Tarife taugen wenig (StWt)


Stiftung Warentest - 16. April 2013

ALTERSVORSORGE + RENTE

Pflegetagegeldversicherungen - Die staatlich geförderten Tarife taugen wenig



Das kann teuer werden: Wer im Alter Pflege braucht, muss selbst viel Geld dafür ausgeben. Denn die gesetzliche Pflegeversicherung deckt nur einen Teil der Kosten. Seit Januar 2013 zahlt der Staat fünf Euro Zulage im Monat für alle, die eine private Pflegetagegeldversicherung abschließen, die den staatlichen Vorgaben genügt. Doch die neuen geförderten Tarife reichen nicht, um die finanzielle Lücke im Pflegefall zu schließen. Die nicht geförderten Tarife dagegen lohnen mehr. Zu diesem Ergebnis kommt die Stiftung Warentest nach einer Untersuchung von 23 Pflegetagegeldversicherungen ohne staatliche Förderung und 17 mit staatlicher Förderung, auch Pflege-Bahr genannt.

Wer es sich leisten kann, für den Pflegefall vorzusorgen, sollte deshalb eine Pflegetagegeldversicherung ohne staatliche Zulage abschließen. Bei den 23 getesteten Angeboten gibt es jedoch große Unterschiede, die Ergebnisse reichen von "Sehr gut" bis "Ausreichend". Mit einem Monatsbeitrag von rund 55 Euro für 45-jährige Neukunden und 85 Euro für 55-jährige sichern die "sehr guten" und "guten" Tarife das finanzielle Pflegerisiko in allen Pflegestufen ab.

Die geförderten Tarife sind nicht zu empfehlen. Sie haben zwar den Vorteil, dass jeder auch mit Vorerkrankungen einen Vertrag bekommt, doch sie bieten keine ausreichende finanzielle Absicherung und ihre sonstigen Vertragsbedingungen sind in der Regel schlechter. Sie kommen nur dann infrage, wenn jemand wegen seines hohen Alters oder einer Erkrankung keine ungeförderte Versicherung mehr bekommt oder wenn jemand jung ist und ein erhöhtes Krankheitsrisiko hat.

Der ausführliche Test Pflegetagegeldversicherungen erscheint in der Mai-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest (ab 17.04.2013 am Kiosk) und ist bereits unter www.test.de/pflegezusatzversicherung abrufbar.

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Quelle:
Stiftung Warentest
Pressemitteilung vom 16.04.2013
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veröffentlicht im Schattenblick zum 18. April 2013