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SUCHT/553: Durchbruch für die Behandlung von Schwerstopiatabhängigen (BMG)


Gemeinsame Pressemitteilung
Bundesministerium für Gesundheit und Drogenbeauftragte - 28. Mai 2009

Durchbruch für die Behandlung von Schwerstopiatabhängigen


Mit breiter Mehrheit hat der Deutsche Bundestag heute ein Gesetz beschlossen, das die rechtlichen Voraussetzungen für die Überführung der diamorphingestützten Behandlung in die Regelversorgung schafft. Das Gesetz regelt u.a., dass Diamorphin (pharmazeutisch hergestelltes Heroin) - unter engen Voraussetzungen - als Betäubungsmittel im Rahmen der Substitutionsbehandlung von Schwerstopiatabhängigen verschreibungsfähig wird.

Dazu erklärt die Parlamentarische Staatsekretärin Marion Caspers-Merk: "Nur wer überlebt, kann aus der Sucht aussteigen. Mit der diamorphingestützten Behandlungen können wir die kleine Gruppe von Schwerstabhängigen erreichen, denen auf anderem Weg nicht geholfen werden kann. Die Studie hat dies eindeutig bewiesen. Diesen schwerkranken Menschen wird nun endlich eine verlässliche Möglichkeit geboten, um wieder menschenwürdig zu leben und - auch wenn es nicht einfach ist - ihre Sucht zu überwinden. Ich freue mich, dass dieses Behandlungsangebot von allen beteiligten Ländern und Städten unterstützt wird."

Auch die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Sabine Bätzing, begrüßt die Entscheidung des Deutschen Bundestages: "Das ist ein Durchbruch für die Behandlung von Schwerstopiatabhängigen, für den wir lange gekämpft haben.Durch diese Behandlungsform sichern wir das Überleben von Schwerstopiatabhängigen, denen anders nicht geholfen werden kann und geben ihnen dadurch wieder eine Perspektive für ihr Leben. Jetzt gilt es, sich dafür einzusetzen, dass die ärztlichen Behandlungskosten und die Medikamente im Rahmen der diamorphingestützten Behandlung zu Regelleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung werden können."

Zum weiteren Verfahren: Das Gesetz wird in der beschlossenen Fassung dem Bundesrat zugeleitet und dort voraussichtlich am 10. Juli 2009 im Plenum abschließend behandelt werden. Es bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates.



Hintergrund:

Mit dem Gesetz werden die Ergebnisse einer vom Bundesministerium für Gesundheit geförderten klinischen Arzneimittelstudie umgesetzt, die die Behandlung Schwerstopiatabhängiger mit Diamorphin im Vergleich zu einer Behandlung mit Methadon untersucht hat. Die Studie wurde in sieben Städten durchgeführt (Hamburg, Frankfurt/M., Hannover, Köln, Bonn, Karlsruhe und München). Sie belegt die Überlegenheit der Diamorphinbehandlung für die Gruppe der Schwerstabhängigen gegenüber der herkömmlichen Substitutionsbehandlung.

Seit 2008 lagen alle Auswertungen des Bundesmodellprojekts zur diamorphingestützten Behandlung (2001-2007) vor. Dabei erwies sich die diamorphingestützte Behandlung hinsichtlich der Verbesserung des Gesundheitszustands, der Abstinenz bzw. der Verringerung des Konsums, der verbesserten sozialen Integration langfristig als erfolgreiche Therapie schwerstabhängiger Heroinkonsumenten.

Dieses Ergebnis wurde durch eine Öffentliche Anhörung im Ausschuss für Gesundheit des Deutschen Bundestages am 23. März 2009 erneut bestätigt. Die große Mehrheit der Stellungnahmen befürwortete, die diamorphingestützte Substitutionstherapie als zusätzliche Behandlungsoption für eine kleine Gruppe von schätzungsweise 1.500 - 3.000 schwerstkranken Heroinabhängigen anzubieten. Auch die betroffenen Städte haben sich parteiübergreifend einhellig dafür ausgesprochen.

Die Vergabe von Diamorphin an Schwerstabhängige erfolgt zurzeit noch auf Basis von Ausnahmegenehmigungen nach dem Betäubungsmittelgesetz. Ende 2008 wurden ca. 300 Patientinnen und Patienten mit Diamorphin behandelt.


Weitere Informationen finden Sie im Internet unter:
www.bmg.bund.de und
www.drogenbeauftragte.de


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Quelle:
Bundesministerium für Gesundheit, Pressestelle
Pressemitteilung vom 28. Mai 2009
Hausanschrift: Friedrichstraße 108, 10117 Berlin
Postanschrift: 11055 Berlin
Tel.: 030/18-441-22 25, Fax: 030/18-441-12 45
E-Mail: Pressestelle@bmg.bund.de
www.bmg.bund.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 3. Juni 2009