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GESUNDHEIT/8432: Medizin und Gesundheitswesen - 20.04.2020 (SB)


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Bundesweite Maskenpflicht nicht ausgeschlossen

Sachsen hat die Maskenpflicht für Nahverkehr und Einzelhandel schon eingeführt, am 27. April wird Bayern folgen, da erst dann dort die Kontaktsperre gelockert werden soll. Für den Rest der Republik gilt nur eine dringende Empfehlung. Hauptgrund: Es gibt nicht genügend Masken. Trotzdem spricht alles dafür, daß die anderen Bundesländer absehbar nachziehen werden. Inzwischen empfehlen die Experten ein einfaches Tuch oder einen Schal, um Mund und Nase abzudecken. Selbstgenähte Masken sind auch eine gute Alternative. Die teuren FFP2-Masken sollen unnötig sein. Allerdings verweisen die Experten darauf, so das Deutsche Ärzteblatt, daß das Tragen eines Mundschutzes nicht dazu führen dürfe, die Grundpfeiler der Infektionsvermeidung zu vernachlässigen: Händewaschen, in die Armbeuge niesen und das Einhalten eines Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Passanten.

20. April 2020


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