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JUSTIZ/8171: Kriminalität und Rechtsprechung - 05.06.2019 (SB)


VOM TAGE


Daten netzgängiger Haushaltsgeräte sollen beweiskräftig werden

Schleswig-Holsteins Innenminister Hans-Joachim Grote (CDU) hat für die Innenministerkonferenz (IMK) in der kommenden Woche in Kiel eine Beschlußvorlage vorbereitet, wonach Strafermittler sogenannte digitale Spuren vernetzter Geräte wie Sprachassistenten, Kühlschränke und Fernseher unter Richtervorbehalt auswerten dürfen. Die gewonnenen Daten sollen als Beweismittel vor Gericht zugelassen werden. Die Vorschläge werden von mehreren Ministern von CDU und SPD unterstützt, wie zuerst das Redaktionsnetzwerk Deutschland am Mittwoch berichtete. Laut Bundesinnenministerium muß der von den Ermittlungsbehörden gewünschte Datenzugriff noch gesetzlich geregelt werden. Das Portal tagesschau.de meldete unter Berufung auf den Sprecher des Innenministeriums in Kiel, Dirk Hundertmark, Schleswig-Holstein habe für das Erkennen, Sichern und Auswerten solcher digitaler Spuren ein "Kompetenzzentrum Digitale Spuren" eingerichtet, wie im Koalitionsvertrag zwischen CDU, FDP und Grünen vereinbart.

5. Juni 2019


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