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JUSTIZ/8243: Kriminalität und Rechtsprechung - 10.09.2019 (SB)


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EuG kippt Sonderkonditionen für Gazprom bei der Nutzung von Opal

Das Gericht der Europäischen Union (EuG) in Luxemburg hat die Sonderkonditionen für den russischen Energiekonzern Gazprom bei der Durchleitung von Erdgas durch die Ostsee-Pipeline-Anbindungsleitung (Opal) gekippt. Die Leitung transportiert russisches Gas, welches über die Ostseepipeline Nordstream 1 in Norddeutschland eintrifft, unter Umgehung Polens nach Tschechien weiter. Gazprom hatte entsprechende Förderkapazitäten nach einer Genehmigung durch die EU-Kommission im Jahr 2016 erwerben können. Dagegen hatte die polnische Regierung im Dezember desselben Jahres geklagt. Das EuG folgte deren Auffassung, daß die EU-Kommission nicht geprüft hat, welche Auswirkungen ihr Beschluß auf die Versorgungssicherheit Polens hat. Deswegen liegt ein Verstoß gegen den Grundsatz der Solidarität im Energiesektor vor. Die polnische Regierung hat zudem auf die beinahe fertiggestellte Leitung Nordstream 2 verwiesen, welche an Polen und der Ukraine vorbei noch mehr russisches Erdgas nach Westeuropa leiten wird. Sollte das EuG-Urteil nicht noch vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) angefochten werden, werden Gazprom möglicherweise künftig nur 50 Prozent der Kapazitäten von Opal zur Verfügung stehen.

10. September 2019


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