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JUSTIZ/8248: Kriminalität und Rechtsprechung - 15.09.2019 (SB)


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Julian Assange bleibt nach Haftverbüßung im Gefängnis

Der Wikileaks-Mitbegründer Julian Assange verbüßt zur Zeit in London eine 50tägige Haftstrafe wegen Verstoßes gegen Kautionsauflagen. Am 22. September müßte der Australier von Rechts wegen freikommen. Ein Gericht in London entschied jedoch am Freitag, daß Assange mindestens bis zur mündlichen Verhandlung am 25. Februar 2020 zum Auslieferungsantrag der US-Regierung im Gefängnis bleiben muß. Die Richterin begründete ihre Entscheidung mit der Fluchtvergangenheit Assanges, wie zuerst die BBC meldete. In den USA droht Assange im Zusammenhang mit bislang 18 Anklagepunkten eine Höchststrafe von bis zu 175 Jahren Haft. Unter anderem wirft ihm die US-Justiz die Veröffentlichung Hunderttausender geheimer Militärdokumente zu den Kriegen der USA in Afghanistan und im Irak vor. 2012 hatte sich Assange in die Londoner Botschaft Ecuadors geflüchtet, um einer drohenden Auslieferung an die USA durch Schweden zu entgehen. Die schwedische Generalstaatsanwaltschaft hatte ihrerseits Assanges Auslieferung per Haftbefehl gefordert, weil sie ihn zu Vergewaltigungsvorwürfen vernehmen wollte. Im Frühjahr 2019 holte britische Polizei Assange aus der Botschaft, nachdem die inzwischen konservative Regierung in Quito das ihm gewährte politische Asyl aufgehoben hatte.

15. September 2019


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