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JUSTIZ/8253: Kriminalität und Rechtsprechung - 20.09.2019 (SB)


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Zweites Gesetz zur Anpassung an die europäische DSGVO

Der Bundesrat hat am Freitag ein Paket von 154 Gesetzen verabschiedet, welche die Datenschutzvorschriften in Deutschland an die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) von 2018 anpassen. Unter anderem wird demnach ein eigener Datenschutzbeauftragter erst für Betriebe mit 20 statt bislang zehn Mitarbeitern Pflicht. Die juristischen Optionen der Bürger, ihre Daten etwa beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) korrigieren oder löschen zu lassen oder auch nur Auskunft darüber zu erlagen, um Widerspruch einlegen zu können, werden beschnitten. Die Behörde kann den Zweck ihrer Datensammlungen erheblich ausweiten. Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben werden die im Digitalfunk anfallenden Verbindungs- und Standortdaten 75 Tage lang für weitere Zugriffe vorrätig halten. Der größte Teil der novellierten Verordnungen wird in Kraft treten, sobald sie im Bundesgesetzblatt verkündet wurden. Der Bundestag hatte das zweite Anpassungsgesetz kurz vor der Sommerpause in einer Nacht- und Nebelaktion verabschiedet.

20. September 2019


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