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JUSTIZ/8262: Kriminalität und Rechtsprechung - 30.09.2019 (SB)


VOM TAGE


Freispruch für Tepco-Manager soll überprüft werden

In Japan hat die Staatsanwaltschaft Berufung gegen den Freispruch für drei Manager im Zusammenhang mit der Atomkatastrophe von Fukushima eingelegt. Ein Gericht in Tokio hatte Mitte September die ehemaligen Manager des Atomkraftwerkbetreibers Tepco von der Verantwortung für den Mehrfach-GAU in der Präfektur Fukushima im März 2011 freigesprochen. Der zuständige Richter hatte japanischen Medien zufolge noch argumentiert, man könne eine Atomanlage nicht betreiben, wenn man verpflichtet sei, jede Möglichkeit eines Tsunamis vorherzusagen und dagegen Maßnahmen zu ergreifen. Mit dieser Auffassung schloß sich der Richter der Auffassung der Tepco-Manager an, während die Anklage ihnen Fahrlässigkeit vorwarf. Ihnen sollen Informationen über die Möglichkeit eines starken Tsunami vorgelegen haben. Doch die Angeklagten sollen diese ignoriert und notwendige Sicherheitsmaßnahmen unterlassen haben. Die Anwälte vertreten insgesamt 15.000 Menschen, darunter Anwohner des Atomkraftwerks Fukushima Daiichi. Im Zusammenhang mit dem Tsunami und den Reaktorkatastrophen ist bislang kein Manager von Tepco und kein Politiker strafrechtlich zur Verantwortung gezogen worden.

30. September 2019


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