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JUSTIZ/8264: Kriminalität und Rechtsprechung - 02.10.2019 (SB)


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LVG befaßt sich mit generellem Fracking-Verbot für Schleswig-Holstein

Das schleswig-holsteinische Landesverfassungsgericht (LVG) in Schleswig befaßt sich seit Dienstag in mündlicher Verhandlung mit der Frage, ob das Land die Förderung von Öl und Gas mit Hilfe des Frackings generell verbieten kann. Die "Bürgerinitiative zum Schutz des Wassers" hatte die juristische Klärung eingefordert. Nach dem in der Bundesgesetzgebung verankerten Bergrecht ist in ganz Deutschland das Fracking in unkonventionellen Lagerstätten wie Ton, Schiefer, Mergel und Kohle seit drei Jahren und mindestens bis 2021 verboten, jedoch nicht in konventionellen Schichten aus Sandstein oder Zechsteinkarbonat, wie sie in Schleswig-Holstein vor allem vorkommen. Die Volksinitiative will das generelle Frackingverbot in das Landeswassergesetz aufgenommen wissen. Landesregierung und Landtag in Kiel sehen hier wegen des konkurrierenden Wasserhaushaltsgesetzes des Bundes keine eigene Gesetzgebungskompetenz. Allerdings ist zur Zeit ein Wasserrechtsmodernisierungsgesetz in Arbeit, in das einige Vorschläge der Volksinitiative aufgenommen werden sollen, nur wird das Fracking nicht explizit verboten. Mit einer Entscheidung des Landesverfassungsgerichts dazu wird zum 6. Dezember gerechnet.

2. Oktober 2019


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