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JUSTIZ/8269: Kriminalität und Rechtsprechung - 07.10.2019 (SB)


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Wege von zehn Kilometer Länge mit dem Rad sind Hartzern zumutbar

Jobcenter können Empfängern von Grundsicherungsleistungen nach Hartz IV zumuten, Wege unter zehn Kilometer Länge auch bei Dunkelheit und im Winter ein- bis zweimal täglich mit dem Fahrrad zurückzulegen. Das geht aus einer Eilentscheidung des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen (LSG) hervor. Ein 28jähriger Hartz-IV-Bezieher hatte auf Unterstützung für ein Auto geklagt, weil er die 35 Kilometer zu seinem Ausbildungsplatz nur damit zurücklegen kann und Busse auf dem Weg zum Bahnhof von ihm als Schichtarbeiter nicht genutzt werden können. Das LSG entschiedet, der Kläger müsse die gut fünf Kilometer zum Bahnhof mit dem Fahrrad oder mit Unterstützung durch eine Fahrgemeinschaft zurücklegen. Schließlich gebe es auf der Strecke keine bedeutenden Steigungen, und der Radweg entlang der Bundesstraße sei nicht besonders gefährlich.

7. Oktober 2019


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