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JUSTIZ/8290: Kriminalität und Rechtsprechung - 28.10.2019 (SB)


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Cansu Özdemir wegen Tweets mit PKK-Flagge verurteilt

Das Amtsgericht in Altona hat am Montag die Co-Vorsitzende der Hamburger Bürgerschaftsfraktion Der Linken, Cansu Özdemir, wegen Verstoßes gegen das Vereinsgesetz auf Bewährung zu einer Geldbuße in Höhe von 4500 Euro verurteilt. Außerdem muß die Spitzenkandidatin für die Bürgerschaftswahl 1000 Euro einer gemeinnützigen Organisation spenden. Özdemir hatte sich im November 2017 für die Aufhebung des seit 1993 in Deutschland geltenden PKK-Verbots eingesetzt, wozu sie über Twitter das Foto einer Presseagentur verbreitete, welches zur Veranschaulichung ihrer Meinung und der Position ihrer Partei eine Flagge der Arbeiterpartei Kurdistans zeigte. Die Politikerin hätte deswegen laut Strafbefehl 1500 Euro zahlen sollen, doch legte sie dagegen Einspruch ein. Auf ihre strafrechtliche Immunität als Parlamentsabgeordnete im aktuellen Verfahren verzichtete Özdemir. Ihre Verteidigung hatte das Twitter-Posting als Beitrag zur staatsbürgerlichen Aufklärung gewertet. So gesehen wäre die Veröffentlichung des Kennzeichens einer verbotenen Organisation zulässig gewesen.

28. Oktober 2019


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