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JUSTIZ/8311: Kriminalität und Rechtsprechung - 18.11.2019 (SB)


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Musterprozeß gegen VW beim Oberlandesgericht Braunschweig

Der Musterklage des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen gegen den Volkswagen-Konzern haben sich mehr als 470.000 Besitzer von Dieselfahrzeugen der Konzernmarken angeschlossen. Das Verfahren vor dem Oberlandesgericht Braunschweig über Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit der Dieselaffäre wurde am Montag wieder aufgenommen. Der Vorsitzende des vierten Senats, Michael Neef, räumte dem Beklagten eine Frist bis zum 31. Dezember ein, um zu einer Entscheidung über Vergleichsverhandlungen zu kommen. Die Verbraucherschützer würden einen Vergleich, der zu einem schnellen Ende des Verfahrens führt, begrüßen. Die Kläger hätten in dem Fall die Chance, daß die Entschädigungssumme nicht aufgrund langjähriger Nutzung ihrer Fahrzeuge gemindert würde. Die Verbraucher könnten ihre konkreten Entschädigungsansprüche nach dem Musterprozeß erst in einem zweiten Verfahren individuell geltend machen. Das Musterverfahren selbst könnte noch vor dem Bundesgerichtshof landen. Geklärt werden muß, ob das VW-Management die Kunden des Konzerns mit dem Einsatz einer Abgasmanipulationssoftware vorsätzlich und sittenwidrig geschädigt hat. Die Konzernvertreter haben in Braunschweig erneut hervorgehoben, daß den Kunden durch die Software zur Manipulation von Abgaswerten kein Schaden entstanden sei und daß die Fahrzeuge wegen eines Updates nicht an Wert verloren hätten. Bislang ist nicht klar, wie viele Menschen sich in das Klageregister eintragen ließen. Ende des Jahres verjähren die Ansprüche von Autokäufern, die sich noch nicht registrieren ließen.

18. November 2019


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