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JUSTIZ/8343: Kriminalität und Rechtsprechung - 20.12.2019 (SB)


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Bundestag schränkt Jagd auf Wölfe weniger ein

Der Bundestag hat am Donnerstag eine Änderung ins Bundesnaturschutzgesetz aufgenommen, welche die Möglichkeiten für den Abschuß von Wölfen erweitert. Künftig sollen nicht nur diejenigen Tiere getötet werden können, die Nutztiere gerissen haben, sondern auch die Mitglieder ihres Rudels. Auf Antrag bei den zuständigen Landesbehörden können Wölfe geschossen werden, bis in der Gegend keine Angriffe auf Nutztiere mehr erfolgen.

Die Landesregierung von Niedersachsen will eine Allgemeinverfügung dazu erlassen, unter welchen Umständen Jäger einzelne Wölfe schießen dürfen. Außerdem sollen die Jäger vor strafrechtlichen Konsequenzen geschützt sein, wenn sie versehentlich ein Tier treffen, auf das sie es nicht abgesehen hatten. Das berichtete der NDR nach Anfrage beim Umweltministerium in Hannover.

20. Dezember 2019


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