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JUSTIZ/8395: Kriminalität und Rechtsprechung - 10.02.2020 (SB)


VOM TAGE


First Telecom muß Rufnummer 11830 abschalten

Die Frankfurter First Telecom GmbH muß auf Geheiß der Bundesnetzagentur ihre Auskunftsrufnummer 11830 abschalten, weil darüber Weitervermittlungen erfolgen, bei denen die Anrufer teilweise nicht ausreichend über anfallende Kosten informiert wurden. Der Vorgang stellte ein Verstoß gegen Vorgaben der Preistransparenz dar. First Telecom soll unter anderem auch gegen Vorgaben für Warteschleifen verstoßen haben. Der Anbieter darf seinen Kunden keine durch die Rufnummer entstandene Kosten mehr in Rechnung stellen oder auf dem Wege der Inkassierung beitreiben. Zahlreiche Kunden hatten sich bei der Bundesnetzagentur über First Telecom beschwert.

10. Februar 2020


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