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JUSTIZ/8461: Kriminalität und Rechtsprechung - 16.04.2020 (SB)


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Karlsruhe kippt Gießener Demonstrationsverbote

Die Stadt Gießen hat für Donnerstag und Freitag zwei Demonstrationen unter dem Motto "Gesundheit stärken statt Grundrechte schwächen - Schutz vor Viren, nicht vor Menschen" zugelassen, nachdem das Bundesverfassungsgericht einem Eilantrag der Organisatoren der Kundgebungen gegen vorangegangene Demonstrationsverbote stattgegeben hatte. Die zuständigen Behörden und Gerichte hatten sich zunächst auf das hessische Versammlungsverbot berufen, welches Zusammenkünfte von mehr als zwei Personen, die nicht zusammen leben, wegen der Corona-Infektionsgefahr verbietet. Dabei wurde von der Vorinstanzen auch der Ermessensspielraum zum Schutz der Versammlungsfreiheit nicht berücksichtigt. Die Karlsruher Richter überließen es der Stadt Gießen, unter Berücksichtigung der konkreten Anfragen der Antragsteller erneut über das Versammlungsverbot zu befinden. Letztere hatte die Kundgebungen für 30 Familien- und Wohngemeinschaftsmitglieder beantragt. Diese sollten den gebührenden Abstand untereinander wahren. Dafür sollten Ordner sorgen. Die Redner sollten ihre Ansprachen über Handy auf Lautsprecheranlagen übertragen. Die Auflagen der Stadt sahen letztlich eine Begrenzung der Kundgebungen auf eine Stunde und der Teilnehmerzahl auf 15 vor. Außerdem mußten Teilnehmer und Teilnehmerinnen einen Mundschutz tragen.

16. April 2020


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