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JUSTIZ/8474: Kriminalität und Rechtsprechung - 29.04.2020 (SB)


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Ausgangsbeschränkungen im Saarland müssen zurückgenommen werden

Der Verfassungsgerichtshof des Saarlandes hat am Dienstag mit umgehender Wirkung die von der Landesregierung verhängten Ausgangsbeschränkungen aufgehoben, weil aktuell nicht wirklich zu begründen ist, warum Menschen uneingeschränkt das Verlassen der Wohnung verboten werden sollte. Solange Abstandsregeln eingehalten werden, sind damit im Saarland Begegnungen in Familien und der Aufenthalt im Freien zulässig. Die Gerichtsentscheidung hatte ein Saarländer per Eilantrag bewirkt. Der Beschwerdeführer sah sich im Grundrecht der Freiheit der Person eingeschränkt. Im Saarland war seit dem 21. März das Verlassen der Wohnung nur mit triftigem Grund zulässig. Die Landesregierung in Saarbrücken hatte kurz vor der Gerichtsentscheidung eine Lockerung der Ausgangsbeschränkungen zum 4. Mai angekündigt. Der Verfassungsgerichtshof räumte ein, daß die Maßnahmen gegen die Verbreitung des neuartigen Coronavirus wegen der hohen Infektionszahlen in dem Bundesland geboten gewesen sind.

29. April 2020


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