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JUSTIZ/8476: Kriminalität und Rechtsprechung - 01.05.2020 (SB)


VOM TAGE


Berliner 1.-Mai-Demos im Zeichen von Corona-Krise und Polizei

Zum 1. Mai waren in Berlin rund 5000 Polizisten teilweise aus sieben anderen Bundesländern und von der Bundespolizei aufgeboten, um größere Versammlungen in der Hauptstadt zu unterbinden und die Einhaltung von Mindestabständen zu überwachen. Zulässig waren wegen der Corona-Ansteckungsgefahr Kundgebungen mit maximal 20 Teilnehmern und Teilnehmerinnen. Alle größeren Menschenansammlungen sollten laut Eindämmungsverordnung konsequent aufgelöst werden. Die Teilnahme galt als Straftat. Innensenator Geisel, die Veranstaltungsbehörde der Berliner Polizei und die Gesundheitsämter der Bezirke hatten etwa 30 der kleineren Versammlungen genehmigt. Von einem Hubschrauber aus wurde die Lage in den einschlägigen Stadtvierteln sondiert. Im linken Milieu hatte es für den Abend Aufrufe zu "spontanen Protestaktionen" etwa in der Kreuzberger Oranienstraße gegeben. Die Demonstrationsteilnehmer und -teilnehmerinnen wollten sich mit Sprechchören, Transparenten und Pappschildern unter anderem für die Evakuierung des griechischen Flüchtlingslagers Moria einsetzen.

1. Mai 2020


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