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JUSTIZ/8491: Kriminalität und Rechtsprechung - 16.05.2020 (SB)


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Bundesnetzagentur lehnt Antrag der Nord Stream 2 AG ab

Die Bundesnetzagentur hat am Freitag den Antrag der Nord Stream 2 AG abgelehnt, die baulich noch nicht ganz fertiggestellte Gaspipeline Nord Stream 2 in deutschen Hoheitsgewässern von der Änderungsrichtlinie zur Dritten EU-Gasrichtlinie und dessen Übernahme in das deutsche Energiewirtschaftsgesetz auszunehmen. Die Regelung schreibt unter anderem vor, daß Gaslieferant und Pipelinebetreiber nicht dasselbe Unternehmen sein dürfen. Bei Nord Stream 2 ist das in beiden Fällen der russische Energiekonzern Gazprom. Die neue Gasrichtlinie trat am 23. Mai 2019 in Kraft. Die Gazprom-Tochter Nord Stream 2 AG machte gegenüber der Bundesnetzagentur unter Berufung auf rechtliche Grundlagen vergeblich geltend, daß zum Stichtag die Mittelzusagen für die Ostseepipeline erfolgt wären und daß unwiderrufliche Investitionen in Milliardenhöhe getätigt worden seien. Die Bundesnetzagentur schlug der Nord Stream 2 AG vor, gegen ihre Entscheidung den Rechtsweg zu beschreiten. An der rund 2460 Kilometer langen Pipeline fehlen noch 160 Kilometer, weil das Schweizer Unternehmen Allseas seine Verlegeschiffe abgezogen hatte, nachdem es von der US-Regierung mit Sanktionen bedroht worden war. Washington möchte Europa aus seiner Abhängigkeit von billigem Erdgas aus Rußland befreien und dafür teures und noch klimaschädlicheres Fracking-Gas aus eigener Produktion liefern.

16. Mai 2020


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