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JUSTIZ/8494: Kriminalität und Rechtsprechung - 19.05.2020 (SB)


VOM TAGE


BVerfG schränkt Datenerhebung des BND ein

Das Bundesverfassungsgericht bewertet die Massenüberwachung der Telekommunikation von Ausländern im Ausland durch den Bundesnachrichtendienst (BND) ohne Vorliegen eines konkreten Verdachtes als Verstoß gegen die grundgesetzlich garantierte Pressefreiheit und das Fernmeldegeheimnis. Auch bei Überwachungsmaßnahmen außerhalb Deutschlands ist der BND an die in der deutschen Verfassung garantierten Grundrechte gebunden. Diese Entscheidung der Karlsruher Richter hatten sich die Menschenrechtsorganisation "Reporter ohne Grenzen" und mehrerer ausländischer Journalisten erhofft, als sie beim BVerfG Beschwerde gegen die sogenannte strategische Fernmeldeaufklärung des BND im Ausland einreichten. Die Befugnisse des Auslandsdienstes müssen nun bis spätestens Ende 2021 neu formuliert werden. Die aktuellen Regelungen gehen auf Ende 2016 zurück, als die internationale Kommunikationsüberwachung des amerikanischen Geheimdienstes NSA publik wurde. Damals wurde dem BND per Gesetz verboten, Bundesbürger pauschal zu überwachen. Allerdings unterläuft die Praxis der Geheimdienste, ihre Daten untereinander auszutauschen, den Schutz der jeweiligen Staatsbürger vor Datenmißbrauch. Dadurch ist insbesondere die Arbeit von Journalisten gefährdet.

19. Mai 2020


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