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JUSTIZ/8506: Kriminalität und Rechtsprechung - 31.05.2020 (SB)


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Keine Mitarbeiterentschädigung aus Insolvenzmasse von Air Berlin

Die ehemaligen Mitarbeiter der insolventen Fluglinie Air Berlin, deren Kündigung aus formalen Gründen nicht zulässig gewesen ist, werden nachträglich keine Entschädigung erhalten. Der zuständige Insolvenzverwalter Lucas Flöther hat letzte Woche dem Amtsgericht in Berlin-Charlottenburg gemeldet, daß die Insolvenzmasse der ehemals zweitgrößten deutschen Fluggesellschaft nicht ausreicht. Air Berlin hatte Insolvenz angemeldet, nachdem die Fluggesellschaft Etihad als Großaktionär im April 2017 ihre Zusage zurückgezogen hatte, mindestens für anderthalb Jahre für die Verluste der deutschen Linie aufzukommen. Im Oktober desselben Jahres stellte Air Berlin den Betrieb ein. Ein Überbrückungskredit des Bundes über 150 Millionen Euro konnte fast vollständig getilgt werden. Piloten und Kabinenbeschäftigte waren juristisch gegen ihre Kündigungen vorgegangen. Das Bundesarbeitsgericht erklärte die Entlassungen vor kurzem für unwirksam, weil Air Berlin diese nur am Stammsitz des Unternehmens in Berlin und nicht bei der örtlichen Arbeitsagentur des jeweiligen Flughafens angemeldet hatte.

31. Mai 2020


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