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JUSTIZ/8509: Kriminalität und Rechtsprechung - 03.06.2020 (SB)


VOM TAGE


Räumungsklage zu Wohnprojekt Liebig 34 in Friedrichshain bestätigt

Die Bewohnerinnen des Wohnprojekts Liebig 34 müssen laut einem Urteil des Berliner Landgerichts das Gebäude im Stadtteil Friedrichshain verlassen. Der Hauseigentümer hatten wegen ausstehender Nutzungsgebühren gegen den Verein "anarcha-queer-feministisches Hausprojekt Liebig 34" geklagt. Der Verein muß nun rund 20.000 Euro aufbringen und das Haus räumen. Das Gericht fällte ein sogenanntes Versäumnisurteil, weil sich der den Verein vertretende Anwalt bei einer Verhandlung Ende Januar unter die Zuschauer gesetzt hatte, nachdem er einen Befangenheitsantrag gegen den Richter gestellt hatte. Damit hatte sich der Anwalt nicht an der Verhandlung beteiligt. Das Gericht folgte der Argumentation der Kläger. Besagter Verein hatte die Immobilie für zehn Jahre gepachtet. Der Gewerbemietvertrag lief 2018 aus. Die Bewohnerinnen blieben trotz Kündigung durch den Eigentümer im Haus. Die Entscheidung des Landgerichts kann noch angefochten werden. Der Anwalt des Bewohnervereins will entsprechende Schritte unternehmen. Der Abschluß des Zivilverfahrens am Mittwoch erfolgte unter strengen Sicherheitsvorkehrungen. Beamte in schußsicheren Westen wurden vor dem Gerichtssaal postiert. Zuschauer wurden bis in die Schuhe hinein kontrolliert. Am Vorabend hatte es bei einer Kundgebung gegen das bevorstehende Räumungsurteil laut Polizei 160 vorübergehende Festnahmen gegeben. Dafür waren 350 Beamte zusammengezogen worden.

3. Juni 2020


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