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MILITÄR/8318: Sicherheitspolitik, Rüstung und Konflikte - 06.12.2019 (SB)


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Teheran besteht auf Recht zur Entwicklung von Raketentechnologie

Die Uno-Botschafter Deutschlands, Frankreichs und Großbritanniens haben den Uno-Generalsekretär António Guterres schriftlich darüber unterrichtet, daß die Islamische Republik Iran mehrere Trägerraketen weiterentwickelt, welche technisch gesehen mit Nuklearsprengköpfen bestückt werden könnten. Unter anderem berufen sich die Unterzeichner auf im Internet veröffentlichte Video-Aufnahmen vom Test einer Rakete des Typs Shabab-3. Eine Resolution des Uno-Sicherheitsrats aus dem Jahr 2015 verbietet dem Iran die Entwicklung von Trägertechnologie für Atomwaffen. Teheran hatte dies mit dem internationalen Atomabkommen bestätigt. Dieses war jedoch 2018 von den USA einseitig aufgekündigt worden.

Der iranische Außenminister Mohammed Dschwas Sarif wies die jüngsten Vorwürfe der europäischen Vertragspartner zurück und betonte, nach internationalem Recht sei sein Land befugt, ballistische Raketen und Weltraumtechnik zu entwickeln. Daran werde man festhalten. Sarif warf den Regierungen in Berlin, Paris und London vor, mit ihren Bezichtigungen davon ablenken zu wollen, daß sie ihren Verpflichtungen aus dem Atomabkommen nicht nachkämen. Laut Sarif könnten die Vertragspartner nur dann weltweit glaubwürdig werden, wenn sie sich nicht dem Druck der USA beugen.

6. Dezember 2019


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