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POLITIK/8425: Aus Parlament und Gesellschaft - 08.03.2020 (SB)


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Paritätsgesetz in Thüringen soll bis nach der Wahl ausgesetzt werden

Seit Januar müssen die Parteien in Thüringen ihre Listen für die Landtagswahl paritätisch mit Männern und Frauen besetzen. Bei Verstößen gegen die Regelung werden sie unter Umständen nicht zur Wahl zugelassen, oder ihre Liste wird auf den Teil beschränkt, der paritätisch besetzt ist. Für die Oppositionsparteien FDP und AfD ist das Paritätsgesetz besonders problematisch. Bei der Landtagswahl im Herbst hatte die AfD unter 35 Listenkandidaten fünf Frauen nominiert. Die FDP-Liste hatte rund ein Drittel Kandidatinnen aufgestellt. Am 22. Januar beantragte die FDP-Fraktion eine Rücknahme des Paritätsgesetzes. Zwei Tage später klagte die AfD gegen das Gesetz beim Landesverfassungsgericht. Das Verfahren könnte die für April 2021 von Ministerpräsident Ramelow (Die Linke) geplanten Neuwahlen blockieren. Der Thüringer Allgemeinen sagte Ramelow, die rot-rot-grüne Koalition wolle deswegen das Inkrafttreten ihres Paritätsgesetzes bis nach der nächsten Landtagswahl aussetzen.

8. März 2020


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