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POLITIK/8440: Aus Parlament und Gesellschaft - 23.03.2020 (SB)


VOM TAGE


Tracking von Handy-Besitzern wird noch ausdiskutiert

Im Entwurf für ein neues Infektionsschutzgesetz (IfSG) von Gesundheitsminister Jens Spahn ist unter anderem vorgesehen, personalisierte Daten von Mobiltelefonen bei der Bekämpfung der Coronavirus-Pandemie zu verwenden. Dabei sollten die Telekommunikationsdienstleister die Aufenthaltsorte der Handy-Besitzer an die Behörden übermitteln, so daß Kontaktpersonen von Infizierten informiert werden könnten. Dieser Teil der Novelle soll allerdings bis Ostern noch einmal überarbeitet werden. Spahn hatte den Passus seines Gesetzes am Sonntag zurückgezogen, wie das Handelsblatt berichtete. Ein Grund dafür ist, daß sich das sogenannte Tracking von Kontaktpersonen technisch nicht so einfach realisieren läßt. Die Ortung von Handy-Besitzern über die Funkzellen ist zu ungenau, um einzelne Kontakte ausmachen zu können. Präzise wären GPS-Daten, die über eine App auf den Smartphones abgegriffen oder bei Anbietern wie Google angefragt werden könnten. Der 23 Seiten starke IfSG-Entwurf soll am Mittwoch dem Bundestag zur Abstimmung vorgelegt werden. Der Bundesrat könnte dann am Freitag darüber befinden. Spahn will darüber auch eine Zwangsverpflichtung unter anderem von Ärzten einführen und die Weisungsbefugnisse des Bundes gegenüber den Ländern erweitern.

23. März 2020


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