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POLITIK/8466: Aus Parlament und Gesellschaft - 18.04.2020 (SB)


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Sitzenbleiben an Hessens Schulen wegen Corona-Krise nicht zwingend

Wegen der Corona-Krise können in Hessen die Leistungsbewertungen von Schülern und Schülerinnen nur eingeschränkt durchgeführt werden. Deshalb schließt das Kultusministerium in Wiesbaden nach eigenen Angaben ein erzwungenes Sitzenbleiben aus. Ein freiwilliger Verzicht auf die Versetzung vor allem von Kindern und Jugendlichen, deren Leistungen bereits vor dem Corona-Ausbruch schwach waren, bleibt möglich. In Hessen startet das vorgezogene Schulhalbjahr am 27. April. Die meisten Schüler und Schülerinnen werden jedoch zu Hause bleiben müssen. Für die Abschlußjahrgänge und die vierten Klassen an Grundschulen beginnt der Unterricht in kleinen Gruppen bei reduziertem Stundenplan.

18. April 2020


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