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POLITIK/8484: Aus Parlament und Gesellschaft - 06.05.2020 (SB)


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Abstrakte Normenkontrollklage gegen Berliner Mietendeckel

Abgeordnete von CDU/CSU und FDP im Bundestag haben am Mittwoch beim Bundesverfassungsgericht eine sogenannte abstrakte Normenkontrolle gegen den in Berlin vom rot-rot-grünen Senat im Februar eingeführten sogenannten Mietendeckel eingereicht. Die Kläger sprechen dem Senat die Kompetenz zum Eingriff in das Mietrecht ab. Das hatte das Landgericht Berlin im März bestätigt. Außerdem führen die Kläger an, daß viele Vermieter die Mieteinnahmen in ihre Altersversorgung einberechnet hätten, was nun in Frage stünde. Dem für fünf Jahre geltenden Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin (MietenWoG Bln) zufolge werden die Mieten in der Hauptstadt auf den Stand von Juni 2019 eingefroren und dürfen ab 2021 höchstens um 1,3 Prozent jährlich steigen. Von den 246 Unionsabgeordneten im Bundestag unterstützen 204 den Gang nach Karlsruhe. Außerdem steht die gesamte 80köpfige FDP-Fraktion hinter den Antrag.

Abstrakte Normenkontrollklagen können nur die Bundesregierung, eine Landesregierung oder ein Quorum von mindestens einem Viertel der Bundestagsmitglieder stellen, um die Verfassungsmäßigkeit einer Rechtsnorm überprüfen zu lassen. Ein konkreter Rechtsstreit muß ebenso wenig vorliegen wie Betroffenheit der Antragsteller.

6. Mai 2020


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