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POLITIK/8486: Aus Parlament und Gesellschaft - 08.05.2020 (SB)


VOM TAGE


Bundestag beschließt Verbot von Konversionsbehandlungen

Der Bundestag hat am Donnerstag ein Gesetz verabschiedet, welches sogenannte Konversionsbehandlungen von Homosexuellen unter Strafe stellt. Die fraglichen Behandlungen werden mit der Behauptung durchgeführt, die sexuelle Orientierung oder die selbstempfundene geschlechtliche Identität einer Person zu verändern. Dafür darf künftig nicht einmal geworben werden. Das Verbot betrifft zunächst alle Minderjährigen. Die sogenannte Behandlung Volljähriger ist verboten, wenn deren Zustimmung nicht freiwillig erfolgte oder sie hinsichtlich der Maßnahmen getäuscht wurden. Eltern und andere Fürsorge- oder Erziehungsberechtigte können in diesem Zusammenhang wegen grober Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht bestraft werden. Auch seelsorgerische und psychotherapeutische Gespräche mit dem Ziel der Beeinflussung der sexuellen Orientierung oder der selbstempfundenen geschlechtlichen Identität eines Menschen sind verboten. Bei Verstößen gegen das Verbot von Konversionsbehandlungen drohen Freiheitsstrafen von bis zu einem Jahr und Bußgelder von bis zu 30.000 Euro.

8. Mai 2020


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