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UMWELT/8161: Ökologie, Umweltschutz und Katastrophen - 13.06.2019 (SB)


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Bundesrichter erlauben weiterhin das Schreddern von Küken

Die Richter des Bundesverwaltungsgericht in Leipzig haben sich nicht von den Argumenten der Tierschützer beeindrucken lassen und laut dpa das massenhafte Schreddern männlicher Küken in der Legehennenzucht vorerst für rechtmäßig erklärt. Zwar ist es nach dem Tierschutzgesetz verboten, Tiere ohne einen ersichtlichen Grund zu schaden oder gar zu töten. Und wirtschaftliche Interessen schließt das Gesetz als Grund ausdrücklich aus. Trotzdem meinten die Leipziger Richter, daß die Fortsetzung der Kükentötung rechtmäßig ist, bis Alternativen zur Verfügung stehen. Jedes Jahr werden in Deutschland laut Bundeslandwirtschaftsministerium rund 45 Millionen männlicher Küken nach dem Schlüpfen getötet, da sie für die Zucht von Legehennen überflüssig sind und sich für die Mast nur bedingt eignen.

13. Juni 2019


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