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WIRTSCHAFT/8402: Märkte und Finanzen - 28.02.2020 (SB)


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VZBV zieht Musterklage gegen VW in der Dieselaffäre zurück

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV) hat die Musterklage gegen den Volkswagenkonzern zurückgezogen. Beide Seiten haben sich nach Angaben des Oberlandesgerichts Braunschweig auf einen außergerichtlichen Vergleich eingelassen. VW bietet den rund 260.000 Käufern von Dieselfahrzeugen abgestuft Entschädigungen zwischen 1350 und 6257 Euro an. Im Durchschnitt entspricht der Betrag 15 Prozent des Kaufpreises. Auf VW können in dem Zusammenhang Entschädigungszahlungen von schätzungsweise 830 Millionen Euro zusammenkommen. Die Umsetzung des Vergleichs soll von unabhängigen Wirtschaftsprüfer stichprobenartig überwacht werden. Zur Klärung eventuell weiterer Streitfragen soll eine Ombudsstelle eingerichtet werden. VW trägt sämtliche Kosten, die bei der Abwicklung des Vergleichs anfallen. Die im Rahmen der Dieselaffäre geschädigten Käufer können das Angebot des Autobauers bis zum 20. April annehmen oder auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs warten, der sich ab dem 5. Mai mit Schadensersatzansprüchen an VW und Nutzungsentschädigungen befassen wird. Käufer, die ihr Fahrzeug nach 2015 erworben haben, oder die zum Zeitpunkt des Kaufs ihren Wohnsitz nicht in Deutschland hatten, bekommen kein Vergleichsangebot, weil die Grundlagen dafür zu individuell sind, als daß sie im Rahmen einer Musterklage geklärt werden könnten.

28. Februar 2020


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