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MELDUNG/082: Kurzer Zivildienst kann freiwillig verlängert werden (LHZ)


Lebenshilfe Zeitung, Nr. 2 - Juni 2010

Kurzer Zivildienst kann freiwillig verlängert werden


Nach wochenlangen Diskussionen hat sich die Koalition auf eine Verkürzung des Zivil- und Wehrdienstes von neun auf sechs Monate geeinigt. Für Zivildienstleistende soll eine freiwillige Verlängerung von drei bis sechs Monate möglich werden. Damit folgt die Bundesregierung Forderungen von Sozialverbänden wie der Lebenshilfe.

Laut Bundesfamilienministerium leisten alle Zivis, die ab 1. Dezember 2010 ihren Dienst beginnen, dann nur noch einen sechsmonatigen Dienst. Zivildienstleistende, die am 31. Dezember 2010 sechs Monate oder länger Dienst geleistet haben, scheiden mit Ablauf dieses Tages aus. Sie können aber auf eigenen Wunsch noch neun Monate Dienst zu den bisherigen Bedingungen leisten. "Wir gehen davon aus, dass etwa ein Drittel der Zivis freiwillig verlängern wird - in der Regel die besonders Engagierten", sagt Bundesfamilienministerin Kristina Schröder.

Finanziert werden soll die freiwillige Verlängerung wie die Pflichtzeit: Der Bund wird für etwa zwei Drittel der Kosten aufkommen. Der Zivildienstleistende darf allerdings erst frühestens zwei Monate nach Dienstantritt eine Verlängerung beantragen, und er kann das freiwillige Engagement jederzeit beenden. Damit will die Politik verhindern, dass Zivis zu einer Entscheidung gedrängt werden, bevor sie den Zuschlag für die Zivildienststelle erhalten. Ein Jahr nach Einführung will die Bundesregierung die neue Regelung noch einmal überprüfen. Außerdem soll ein Konzept für attraktivere Freiwilligendienste erarbeitet werden.
lhz


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Quelle:
Lebenshilfe Zeitung, Nr. 2/2010, 31. Jg., Juni 2010, S. 10
Herausgeber: Bundesvereinigung Lebenshilfe
für Menschen mit geistiger Behinderung
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veröffentlicht im Schattenblick zum 7. Juli 2010