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MELDUNG/521: Bundesteilhabegesetz umfassend nachbessern (SoVD)


Sozialverband Deutschland - 28. Juni 2016

Bundesteilhabegesetz umfassend nachbessern


Mit dem Bundesteilhabegesetz soll die Selbstbestimmung behinderter Menschen deutlich gestärkt werden. Doch aus Sicht der Betroffenen verfehlt der aktuelle Gesetzentwurf dieses Ziel. Der Sozialverband SoVD fordert deshalb umfassende Nachbesserungen, damit das zentrale behindertenpolitische Vorhaben eine Chance erhält.

"Trotz positiver Ansätze bleibt das geplante Gesetz bisher klar hinter den ursprünglichen Zielsetzungen zurück. Und deshalb kommt es nun umso mehr darauf an, ob in den parlamentarischen Beratungen auch die nötigen Korrekturen erfolgen. Damit das Leben von rund 834.000 behinderten Menschen die Eingliederungshilfe beziehen besser wird, gehört das Teilhabegesetz auf den Prüfstand. Insbesondere die drohenden Leistungsverschlechterungen und Einschränkungen müssen vom Tisch", erklärt SoVD-Präsident Adolf Bauer anlässlich der Kabinettsberatung am Dienstag.

Nach einer Einschätzung des SoVD könnten bisher Leistungsberechtigte ihre Ansprüche einbüßen, wenn es bei den im Gesetz vorgesehenen Maßnahmen bleibt. Zudem fordert der Sozialverband weitere Nachbesserungen bei der Einkommens- und Vermögensanrechnung sowie eine freie Wahl von Wohnort und Wohnform. "Kein Mensch mit Behinderungen darf aus Kostengründen aus seinem Zuhause gedrängt werden", sagt Adolf Bauer und verweist auf weitere SoVD-Forderungen für ein verbessertes Bundesteilhabegesetz, die der Verband mit seinen Bündnispartnern im Deutschen Behindertenrat aufgestellt hat.

V.i.S.d.P.: Benedikt Dederichs

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Sozialverband Deutschland e.V.
Pressemitteilung Nr.: 27 / 2016, 28. Juni 2016
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veröffentlicht im Schattenblick zum 29. Juni 2016

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